NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Wenn du die Verdienstgrenze von 450 Euro bei einem Minijob überschreitest, kann das Konsequenzen haben, muss es aber nicht.

 

Ein Minijob ist eine geringfügige Arbeit. Diese Art des Nebenjobs ist sozialversicherungsfrei und das Gehalt wird nahezu ohne Abzüge ausgezahlt. Im Normalfall darf man 450 Euro pro Monat verdienen. Das heißt aber nicht, dass man bei einem 450 Euro-Job auch jeden Monat nur 450 Euro verdienen darf. Denn beim Minijob wird der Lohn auf das Jahr umgerechnet: Das bedeutet, man sollte grundsätzlich die Verdienstgrenze von 5.400 Euro jährlich nicht überschreiten. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen diese Art des Nebenjobs, selbst bei der Überschreitung der Jahresverdienstgrenze, nicht sozialversicherungspflichtig wird.

Weil wir öfters Anfragen zu diesem Themen erhalten, haben wir ein paar Beispiele herausgesucht:

Beispiel 1: Was geschieht, wenn ich aufgrund von einmaligen Einnahmen oder laufenden Zulagen in meinem Minijob monatlich mehr als 450 Euro verdiene?

In Branchen wie dem Gesundheitswesen oder in der Industrie sind Schicht- und Wochenenddienste üblich. Das bedeutet, eine Woche arbeitet man unter der Woche, die nächste aber am Wochenende, oder man wechselt sich mit seinen Kollegen in der Früh-, Tag- und Nachtschicht ab. Dabei fallen in der Regel Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge an, die zum eigentlichen Lohn hinzu kommen. Somit kann es sein, dass die 450 Euro mal schnell mehr werden. Da diese Einnahmen, genauso wie Mitarbeiterrabatte und Trinkgeld, aber steuerfrei sind, zählen sie nicht zum eigentlichen Verdienst. Anders ist das beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese Sonderzahlungen zählen zum Verdienst des Minijobbers dazu und werden somit mit angerechnet.   

Beispiel 2: Was passiert, wenn ich im Minijob einige Monate mehr Stunden arbeite und über die 450 Euro komme?

Es gibt viele Nebenjobs, bei denen man saisonbedingt in einigen Monaten mehr Stunden leistet als im Normalfall. Beispielsweise arbeiten Studenten, die einen Minijob in der Gastronomie haben, während des Sommers mehr als in der übrigen Zeit des Jahres. Aus diesem Grund ist das monatliche Einkommen nicht ständig das selbe. Es schwankt von Jahreszeit zu Jahreszeit. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall bereits vorher das Gehalt innerhalb eines Beschäftigungsjahres (Achtung: nicht Kalenderjahr) schätzen. Wenn die Schätzung das maximal erlaubte Jahreseinkommen nicht überschreitet, ist der Nebenjob ein Minijob auf 450 Euro Basis, selbst wenn bei dieser Tätigkeit die monatliche Verdienstgrenze ein paar Monate nacheinander höher ausfällt als üblicherweise.

Hier ein Rechenbeispiel mit saisonaler Schwankung des Gehaltes:

Verdienst im Zeitraum

 

Verdienst

September bis Mai

(= 9 Monate à 410 Euro)

3.690 Euro

Juni bis August

(= 3 Monate à 480 Euro)

1.440 Euro

Gesamtverdienst

(12 Monate)

5.130 Euro

Rechnerischer Monatsverdienst

 

427,30 Euro

 

Der durchschnittliche Lohn liegt unter 450 Euro pro Monat. Diese Beschäftigung ist daher, trotz der zeitweisen Überschreitung der Verdienstgrenze, ein Minijob.

 

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Beispiel 3: Dein Kollege ist unvorhergesehen krank geworden und du vertrittst ihn. Während dieser Zeit verdienst du in deinem Minijob viel mehr als 450 Euro pro Monat. Welche Folgen hat das?

Keine Sorge, für den Kollegen einspringen ist vollkommen in Ordnung! Wenn es unvorhersehbar ist, dass du gelegentlich mehr arbeiten wirst und damit auch mehr Gehalt bekommst, ist das Arbeitsverhältnis trotz überschrittener Verdienstgrenze ein sozialversicherungsfreier Minijob. Dein zusätzlicher Lohn muss nicht unbedingt durch einen geringeren Verdienst in den Folgemonaten ausgeglichen werden, wenn die unvorhergesehene Mehrarbeit nur gelegentlich erfolgt. In der Praxis ist dieses maximal drei Mal innerhalb von zwölf Monaten erlaubt. In diesem Ausnahmefall darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Ansonsten gilt eine Überschreitung von 450 Euro als regelmäßig und vorhersehbar. In diesem Fall muss man den Mehrverdienst ausgleichen, um nicht über die 5.400 Euro-Grenze pro Beschäftigungsjahr zu kommen. Das heißt, man muss in den Folgemonaten weniger arbeiten. Sollte dies nicht geschehen, wird der Nebenjob als Midijob eingestuft, der sozialversicherungspflichtig ist.

Beispiel 4: Gilt bei einem Minijob, der nur 3 Monate andauert, auch die Jahresverdienstgrenze?

Wenn ein Minijob nicht ganzjährig sondern beispielsweise nur auf 3 Monate begrenzt ist, darfst du innerhalb von diesem Zeitraum natürlich nicht die vollen 5.400 Euro verdienen. Der maximale Verdienst sinkt, wenn du weniger als 12 Monate arbeitest. Die Jahresverdienstgrenze findet nur bei einem Nebenjob Anwendung, der durchgehend 12 Monate ausgeübt wird.

Fazit

Wie man sieht, ist ein Minijob ein Nebenverdienst, der genauen Regularien unterliegt. Stellt man sich geschickt an, kann man aber deutlich mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen. Dafür müssen aber die Grenzen des erlaubten eingehalten und alle Möglichkeiten, die einem offen stehen, in vollen Zügen ausgeschöpft werden. Dann lohnt sich ein 450 Euro-Tätigkeit auf jeden Fall, um sich nebenher etwas dazu zu verdienen.

 

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