NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

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Ständig erreichen uns Anfragen zum Thema Minijob bzw. Nebenjob. In vielen Fällen geht es dabei um das Melden des Nebenjobs beim Hauptarbeitgeber. 

Viele Mitarbeiter verschweigen ihrem Arbeitgeber einen Nebenjob. Manche machen dieses absichtlich aus Angst vor der Reaktion des Chefs. Oftmals informiert man als Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten über den Nebenjob nicht, weil dieser sich grundsätzlich gegen jede Art von Nebentätigkeit stellt. Ein generelles Verbot von Seiten des Arbeitgebers ist aber auch gesetzeswidrig. In unserem Blogpost: Ihr Recht auf den Zweitjob bzw. Nebenjob gehen wir auf alle Fragen Rund um dieses Thema ein.

Andere Menschen wissen aber auch einfach nicht, wozu sie verpflichtet sind und wiederum gibt es ein paar Arbeitnehmern, denen genau bewusst ist, dass sie gegen vertraglich oder gesetzlich festgelegte Regeln verstoßen und deshalb den Vorgesetzten nicht Bescheid geben.

Aber kann mein Arbeitgeber herausfinden, dass ich einen Nebenjob besitze? Und was passiert, wenn ich meinem Arbeitgeber den Nebenjob nicht gemeldet habe und der Minijob plötzlich auffliegt? Auf dieses und viele weitere Fragen gehen wir in diesem Artikel ein.

Kann mein heimlicher Minijob zufällig auffliegen?

Unabhängig von den Beweggründen, die einen dazu veranlassen, den Minijob geheim zu halten, früher oder später bekommen die meisten Nebenjobber Bedenken. Aufzufliegen, mit dem Chef in Konflikt zu geraten und dadurch in Schwierigkeiten zu kommen, ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schreckensszenario. Denn wer will schon seinen Hauptjob für einen für einen Zusatzverdienst aufs Spiel setzen?

Diese Furcht ist ganz und gar nicht abwegig: Vor allem, wenn der Nebenjob in der Öffentlichkeit stattfindet. Denn es kann ja sein das dich zufällig ein Kollege oder im schlimmsten Fall sogar der Arbeitgeber bei deiner Nebentätigkeit sieht und dadurch dein nicht gemeldeter Nebenjob auffliegt.

"Kommissar Zufall" kann also alles ans Licht bringen. Aber geht es auch ohne Zufall?

Können sich Arbeitgeber gezielt nach deinen Nebenjob erkundigen?

In dieser Hinsicht können wir alle Berufstätige, die den Arbeitgeber den Nebenjob nicht gemeldet haben, beruhigen. Zwar sind alle offiziell gemeldeten Minijobber bei der Minijob Zentrale registriert und werden durch diese auch abgerechnet, aber die Mitarbeiter geben Dritten keine Auskunft. Dein Arbeitgeber kann es zwar versuchen, aber aufgrund von Details die Du nur selbst wissen kannst, sind alle Informationen über deinen Nebenjob geschützt. Ohne dein Einverständnis dürfen deine Sozialdaten von der Minijob-Zentrale weder verwertet noch an Dritte weitergegeben werden.

Das dein Arbeitgeber nichts über deinen Nebenjob herausfinden kann, hat also auch seinen Grund. Und dieser liegt für geringfügige Beschäftigungen in dem sogenannten "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB. 

Damit ist definitiv geklärt, dass die Knappschaft deinem Arbeitgeber keinerlei Informationen zu deinem Minijob geben wird - selbst dann nicht, wenn dein nicht angemeldeter Nebenjob gegen vertragliche Regelungen verstößt. 

 

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So erfährt dein Arbeitgeber das Verschweigen des Minijobs automatisch

Aufgepasst, wenn du bei deinem Minijob mehrmals die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat überschreitest, kann aus deinem sozialversicherungsfreien Minijob eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung werden. Wenn dieser Fall eintritt, wird der Verdienst aus dem Nebenjob mit deinem Gehalt aus dem versicherungspflichtigen Hauptjob zusammengerechnet.

Durch die Überschreitung dieser Verdienstgrenze wird dein Hauptarbeitgeber von der Minijob-Zentrale aufgefordert, die für den Zweitjob zu gering abgeführten Beiträge zu begleichen. So werden die meisten Beschäftigten, die einen Nebenjob verschweigen, ertappt, ohne das der Arbeitgeber irgendetwas selbst herausfinden musste.

Da die Knappschaft die fehlenden Beiträge umgehend bekommen will, wird dein Chef aus dem Hauptberuf auch direkt benachrichtigt. Damit erfährt dein Arbeitgeber automatisch, dass du ihm einen Nebenjob nicht gemeldet hast. 

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