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Job-
und Geschäftsideen ::
Beratung und Training
Buchführungshelfer

Keine lose-Blatt-Sammlung
Nicht selten werden kleine
Betriebe und Einmannunternehmen als Schuhkarton-Firmen
bezeichnet, weil alle Belege, die eigentlich für
das Finanzamt bestimmt sein sollten in einem Karton
landen. So ein durcheinander kann für die Betroffenen
teuer werden. Es sei denn, Sie unterstützen die
hoffnungslosen Chaoten!
Buchhaltung ist vielerorts
eine unbeliebte Aufgabe.
Gerade Einmannunternehmen oder Kleinbetriebe widmen
sich lieber der Kundengewinnung und -betreuung, anstatt
sich mit der Sortierung von Belegen aufzuhalten. Nur
leider nützt das alles nichts. Das Finanzamt fordert
sein Recht.
Entweder die Betroffenen
begeben sich vollends in die Hände eines Steuerberaters
der auch die vorbereitende Buchhaltung abwickelt
das fordert allerdings einen entsprechend hohen Preis
oder die Unternehmer wenden sich an einen Buchführungshelfer,
der die erforderlichen Unterlagen für den Steuerberater
vorbereitet. Dazu gehört zum Beispiel das Sortieren
von Belegen und das Führen einer Buchungsliste.
Wer
darf als Buchführungshelfer tätig sein?

Nicht jeder ist für eine solche Nebentätigkeit
qualifiziert. Das Gesetz schreibt eine Abschlussprüfung
in einem steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf
oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen
Beruf vor. Ansonsten ist auch eine gleichwertige Ausbildung
oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche
Tätigkeit im Bereich der Buchhaltung Voraussetzung.
Bei der Formulierung Ihrer
Anzeige sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen, um
eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung anzubieten.
Sie sollten sich auf das buchen von Geschäftsvorgängen
im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung beziehen.
Sie sind ausschließlich als Buchführungshelfer
und nicht als Steuerberater tätig. Somit dürfen
Sie zum Beispiel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen.
Bieten
Sie Zusatzleistungen an

Ein Kleinunternehmer, der sich bereits sehr ungern mit
der eigenen Buchhaltung beschäftigt, tut sich sicher
auch mit der Rechnungskontrolle schwer. Zahlungseingänge
und das Mahnwesen müssen allerdings regelmäßig
kontrolliert werden. Bieten Sie Ihren Kunden auch diesen
Service an.
Gerade kleine und Einmannbetriebe
sind für jede Hilfe dankbar, die ihnen Arbeit abnimmt
und obendrein auch noch Kosten erspart.
Wichtig

Da Sie mit Daten Ihrer Kunden umgehen, fällt Ihre
Tätigkeit unter das Datenschutzgesetz. Innerhalb
von vier Wochen nach der Gewerbeanmeldung müssen
Sie Ihre Tätigkeit beim Innenministerium Ihres
Landes anmelden. Informationen erhalten Sie beim Bundesbeauftragten
für Datenschutz in Bonn.
Qualifikation

Das Gesetz schreibt eine Abschlussprüfung in einem
steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf oder
eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen
Beruf vor. Ansonsten ist auch eine gleichwertige Ausbildung
oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche
Tätigkeit im Bereich der Buchhaltung Voraussetzung.
Ansonsten ist auch eine gleichwertige Ausbildung oder
eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit
im Bereich der Buchhaltung Voraussetzung.
Sie müssen in Sachen
Steuerrecht natürlich immer auf dem Laufenden sein.
Informieren Sie sich durch Fachliteratur immer über
Änderungen.
Investitionsbedarf/Ausstattung

Investitionen sind prinzipiell nicht nötig. Wenn
Sie in den Betrieben direkt tätig sind, ist sicher
alles, was Sie benötigen vorhanden. Nehmen Sie
die Arbeit mit nach Hause, sollten Sie ggf. mit der
entsprechenden EDV und Software ausgestattet sein. Ansonsten
benötigen Sie außer einer kleinen Ecke zum
Arbeiten kein weiteres Equipment.
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