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Heimarbeit: Arbeiten von zu Hause aus

Heimarbeit

Heimarbeit

Die rechtlichen Grundlagen

Natürlich gibt es auch rechtliche Grundlagen, die bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten sind. Denn im rein rechtlichen Sinne ist eine Arbeit von zu Hause aus nicht zwangsläufig eine "Heimarbeit".

Sie können auf die folgenden Arten Ihren Nebenjob von zu Hause aus ausüben:

  • Auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (als Minijob auf 400-Euro-Basis oder auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung)
     
  • Auf Basis eines nichtselbstständigen Beschäftigungsverhältnisses unter Abgabe Ihrer Lohnsteuerkarte bei einem Unternehmen
     
  • Auf selbstständiger Basis
     
  • Als HeimarbeiterIn gemäß dem Heimarbeitsgesetz als Sonderfall der selbständigen Tätigkeit.

Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes

Es gibt also eine Heimarbeit, die gesetzlich im Heimarbeitsgesetz (HAG) geregelt ist.

Sie sind jetzt vielleicht erstaunt, dass es für Heimarbeit eine Gesetzesvorlage gibt. Aber: Wie bereits gesagt, Sie sind nicht zwangsläufig Heimarbeiter, nur weil Sie von zu Hause aus arbeiten.

Im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sind Sie dann als Heimarbeiter einzustufen, wenn

  • Sie Ihre Betriebsstätte, in der Sie tätig werden, selbst auswählen
     
  • Sie von Ihrem Auftraggeber räumlich getrennt sind. Ihr Auftraggeber hat Ihnen gegenüber kein Weisungs- und Kontrollrecht hinsichtlich der Zeit, der Art und dem Ort Ihrer Arbeitsleistung.
     
  • Ihre Arbeit erwerbsmäßig erfolgt. Sie erzielen demnach mit Ihrer Arbeit ein Einkommen und sind nicht nur hobbymäßig oder karitativ engagiert.
     
  • Ihr Auftraggeber die wirtschaftliche Verwertung der von Ihnen fertig gestellten Waren übernimmt.
     
  • Ihr Auftraggeber selbst Gewerbetreibender ist

Heimarbeit gilt als arbeitnehmerähnliche, selbstständige Tätigkeit.

Durch das Heimarbeitsgesetz wird der oder die Heimarbeiter unter einen arbeitnehmerähnlichen Schutz gestellt. Im herkömmlichen Sinn sind Arbeiten im Heimarbeitsbereich insbesondere Tätigkeiten aus dem Produktionsbereich. Aber auch Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich, speziell die Büroarbeiten von zu Hause aus, werden zum Teil als heimarbeitsähnliche Beschäftigungen der Heimarbeit gleichgestellt.

Als Heimarbeiter sind Sie selbstständig tätig. Sie haben jedoch, im Gegensatz zu anderen selbstständig Tätigen, Anspruch auf bezahlten Urlaub, Bezahlung von Feiertagen und auf besondere Zuschläge. Bezahlt werden Sie entsprechend Ihrer Arbeitsleistung, es werden sowohl Zeit-, häufiger aber Stückentgelte vereinbart.

 
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