Heimarbeit:
Arbeiten von zu Hause aus
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Heimarbeit

Die
rechtlichen Grundlagen
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Natürlich
gibt es auch rechtliche Grundlagen, die bei der Arbeit von zu
Hause aus zu beachten sind. Denn im rein rechtlichen
Sinne ist eine Arbeit von zu Hause aus nicht zwangsläufig
eine "Heimarbeit".
Sie können auf die
folgenden Arten Ihren Nebenjob von zu Hause aus ausüben:
- Auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung
(als Minijob auf 400-Euro-Basis oder auf Basis einer
kurzfristigen Beschäftigung)
- Auf Basis eines nichtselbstständigen Beschäftigungsverhältnisses
unter Abgabe Ihrer Lohnsteuerkarte bei einem Unternehmen
- Auf selbstständiger Basis
- Als HeimarbeiterIn gemäß dem Heimarbeitsgesetz
als Sonderfall der selbständigen Tätigkeit.
Heimarbeit im
Sinne des Heimarbeitsgesetzes

Es gibt also
eine Heimarbeit, die gesetzlich im Heimarbeitsgesetz
(HAG) geregelt ist.

Sie sind jetzt vielleicht
erstaunt, dass es für Heimarbeit eine Gesetzesvorlage
gibt. Aber: Wie bereits gesagt, Sie sind nicht zwangsläufig
Heimarbeiter, nur weil Sie von zu Hause aus arbeiten.

Im Sinne des Heimarbeitsgesetzes
sind Sie dann als Heimarbeiter einzustufen, wenn
- Sie Ihre Betriebsstätte, in der Sie tätig
werden, selbst auswählen
- Sie von Ihrem Auftraggeber räumlich getrennt
sind. Ihr Auftraggeber hat Ihnen gegenüber kein
Weisungs- und Kontrollrecht hinsichtlich der Zeit,
der Art und dem Ort Ihrer Arbeitsleistung.
- Ihre Arbeit erwerbsmäßig erfolgt. Sie
erzielen demnach mit Ihrer Arbeit ein Einkommen und
sind nicht nur hobbymäßig oder karitativ
engagiert.
- Ihr Auftraggeber die wirtschaftliche Verwertung
der von Ihnen fertig gestellten Waren übernimmt.
- Ihr Auftraggeber selbst Gewerbetreibender ist
Heimarbeit gilt als arbeitnehmerähnliche,
selbstständige Tätigkeit.

Durch das Heimarbeitsgesetz wird der oder die Heimarbeiter
unter einen arbeitnehmerähnlichen Schutz gestellt.
Im herkömmlichen Sinn sind Arbeiten im Heimarbeitsbereich
insbesondere Tätigkeiten aus dem Produktionsbereich.
Aber auch Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich,
speziell die Büroarbeiten von zu Hause aus, werden
zum Teil als heimarbeitsähnliche Beschäftigungen
der Heimarbeit gleichgestellt.

Als Heimarbeiter sind Sie selbstständig tätig.
Sie haben jedoch, im Gegensatz zu anderen selbstständig
Tätigen, Anspruch auf bezahlten Urlaub, Bezahlung
von Feiertagen und auf besondere Zuschläge. Bezahlt
werden Sie entsprechend Ihrer Arbeitsleistung, es werden
sowohl Zeit-, häufiger aber Stückentgelte
vereinbart.
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