Leserbriefe
Nebenverdienst-Angebote gegen Schutzgebühr
"Ich bekam dann von dieser Firma (gegen Schutzgebühr von 30 Euro!) einen Nebenverdienst-Katalog"
Hallo,
ich bin gerade fürchterlich wütend. Wollte ich doch eigentlich einfach nur ein paar Euro nebenher verdienen und dachte auch noch, dass ich besonders schlau wäre, weil ich die Firma [Name des Unternehmens der Redaktion bekannt] aus Oberhausen auch noch darauf hingewiesen habe, dass die Stiftung Warentest vor unseriösen Anbietern warnt und ich mich gerne absichern möchte.
Die Firma hat mir einen Fragebogen zugeschickt, auf dem ich ankreuzen sollte, was ich machen möchte und dann gab es noch die Möglichkeit anzukreuzen, ob ich Angebote von anderen Firmen erhalten möchte – was ich dann mit NEIN beantwortet habe.
Ich bekam dann von dieser Firma (gegen Schutzgebühr von 30 Euro!) einen Nebenverdienstkatalog, in denen verschiedene Firmen ihre Nebenjobs anbieten (natürlich auch wieder gegen eine Schutzgebühr). Ich habe daraufhin dem Unternehmen gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erhielt ich Ihren Nebenverdienstkatalog und musste feststellen, dass Ihre gemachte Aussage nicht richtig war, d.h., dass ich die Umschläge NICHT kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme, sondern erst erneut eine Schutzgebühr (die ich ja schon bei Ihnen bezahlt habe) entrichten muss. Ich bitte Sie daher, mir entweder die zu erledigenden arbeiten (in meinem Falle Beschriften von Etiketten) zuzusenden oder mir die 30 Euro, die ich Ihnen bereits gezahlt hatte, zurückzuerstatten, da Ihre Auskunft in diesem Falle nicht korrekt war.
Mit der Bitte um Prüfung und Feedback an mich.
[Name der Redaktion bekannt]
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau [Name der Redaktion bekannt],
die von der jeweiligen Firma zur Verfügung gestellten Briefumschläge werden Ihnen kostenlos zugesandt. Da diese Firma sich jedoch selbst absichern muss, wird eine weitere Schutzgebühr erhoben, die mit dem ersten Verdienst zurückerstattet wird. Sie müssen kein Material kaufen, so dass Sie letztendlich keine Kosten haben, da Sie auch die an uns gezahlte Schutzgebühr nach 6 Wochen Tätigkeit zurückerhalten.
Mit freundlichen Grüßen
[Name der Redaktion bekannt]
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