NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen Mindestlohn, der faire und würdige Arbeitsbedingungen schaffen und Lohnarmut verhindern soll. Dies ist der erste Schritt, um die Ausbeutung von Arbeitskräften und Lohndumping zu bekämpfen. Auch für Nebenjobs und Ferienjobs gilt der Mindestlohn. Bei uns erfährst du, wie hoch der aktuelle allgemeine und branchenspezifische Mindestlohn ist, wer Anspruch darauf hat und, wie er sich die kommenden Jahre entwickeln wird.

Mindestlohn in Deutschland

Als der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde, lag dieser noch bei 8,50 Euro Brutto pro Stunde. 2017 wurde der Mindestlohn für Nebenjobs als auch für Vollzeitstellen und Ferienjobs dann auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben und seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 9,19 Euro pro Stunde zu zahlen. Für das Jahr 2020 ist eine Erhöhung auf 9,35 Euro pro Stunde vorgesehen. Darüber hinaus gibt es für unterschiedliche Branchen andere Mindestlöhne, wie z.B. für Leiharbeit, Pflege, Reinigung. Diese eigenen Mindestlöhne weichen von den gesetzlichen Festlegungen. Im Mindestlohngesetz ist festgehalten, dass der Mindestlohn alle zwei Jahre neu entschieden wird. Für 2021 gibt es noch keine Prognosen, inwiefern der Mindestlohn steigen wird. 

Deutschland zieht damit im europaweiten Vergleich relativ spät nach. Bereits 21 von 28 EU-Staaten hatten bereits vor der Bundesrepublik einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt. Mit der aktuellen Höhe des Mindestlohns liegt Deutschland jedoch im oberen Drittel. Nur in Belgien, Irland, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg liegt der Mindestlohn höher (Stand 2019).

 

Unter diesen Umständen gilt der Mindestlohn nicht: 

  • Jugendliche unter 18 Jahren, ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung
  • Berufseinsteiger in den ersten 6 Monaten, die vorherig arbeitslos waren
  • Pflichtpraktika während des Studiums oder der Schule
  • Freiwillige Praktika für 3 Monate oder weniger
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Selbstständige
  • Personen im Rahmen einer Einstellungsqualifizierung

 

Aufzeichnungpflicht beim Mindestlohn: 

Das Mindestlohngesetz legt klarerweise strengere Maßstäbe bei der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitsstunden an.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest du im §§16,17 MiLoG und den §§18,19 des Entsendegesetzes.
Geregelt wird die Aufzeichnungspflicht in der Verordnung zum Mindestlohndokumentationsgesetz (MiLoDokV) vom 1.08.2015.
Weitere Informationen dazu findest du auf Fachanwalt.de.

 

Mindestlöhne nach Branche: 

  • Baugewerbe: 12,20 Euro/Stunde
  • Aus- und Weiterbildung: 15,26 Euro/Stunde
  • Pädagogische Mitarbeiter (mit Bachelor): 15,72 Euro/Stunde (15,79 Euro/Stunde)
  • Dachdeckerhandwerk (Gesellen): 12,20 Euro/Stunde (13,20 Euro/Stunde) 
  • Elektrohandwerk: 11,40 Euro/Stunde
  • Gebäudereinigung - Innen- und Unterhaltsreiniung (Glas- und Fassadenreinigung): 10,05 - 10,56 Euro/Stunde (12,83-13,82 Euro/Stunde)
  • Geld- und Wertdienste: 10,38 - 16,53 Euro/Stunde (abhängig vom Bundesland & Tätigkeit)
  • Gerüstbauerhandwerk: 11,35 Euro/Stunde
  • Maler- und Lackierhandwerk (Gesellen): 10,60 Euro/Stunde (12,40 - 13,30 Euro/Stunde)
  • Pflegebranche: 10,55 - 11,05 Euro/Stunde
  • Schornsteinfegerhandwerk: 13,20 Euro/Stunde
  • Steinmetz- und Steinhauerhandwerk: 11,40 Euro/Stunde

 

Trotz des gesetzlichen Mindestlohns gibt es, wie in den obenstehenden Beispielen, auch einige Ausnahmen, bezüglich des Mindestlohns - auch für Neben- und Ferienjobs. Deshalb sollte man sich unbedingt im Voraus über die branchenspezifischen Mindestlöhne informieren, bevor man sich bewirbt. Außerdem bereitet man sich auf diese Weise bestens auf das bevorstehende Bewerbungsgespräch vor.

Teile diesen Artikel

Beliebte Beiträge