Nebenjob Ratgeber :: PC von der Steuer absetzen
Wie Sie Ihren privaten Computer von der Steuer absetzen
Wenn Sie Ihren privaten PC für berufliche Zwecke - also auch in Ihrem Nebenjob am PC von zu Hause aus nutzen, können Sie dies steuerlich geltend machen.
Viele Arbeitnehmer nutzen ihren privaten PC – teilweise oder sogar überwiegend – für berufliche Zwecke. Die Tätigkeit, für die der private Computer genutzt wird, muss nicht unbedingt hauptberuflich sein, genauso gut kann es sich bei der Arbeit um einen Nebenjob handeln.
Im Falle der beruflichen Nutzung Ihres privaten PCs können Sie die Kosten für die Anschaffung des Computers als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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- Abschreibungsfristen: Nutzungsdauer eines betrieblich genutzten PC
- Berechnung: Wie setzen Sie Ihren privaten PC von der Steuer ab?

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