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Ratgeber Nebenjobs
Computer von der Steuer
absetzen
Viele Arbeitnehmer nutzen
ihren privaten PC teilweise oder sogar überwiegend
für berufliche Zwecke. Die Kosten für
die Anschaffung Ihres Computers können Sie allerdings
als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend
machen.
Wenn bis zum Jahr 1999 das
Finanzamt noch nach der Devise "ganz oder gar nicht"
urteilte, besteht seit dem Jahr 2000 eine neue Regelung,
nach der die Anschaffungskosten entsprechend des Umfanges
der beruflichen Nutzung von der Steuer abgesetzt werden
können.

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