Ratgeber Nebenjobs: Häufig gestellte Fragen
Nebenjob während der Elternzeit
Frage
Ich habe vor einem Jahr ein Baby bekommen und befinde mich momentan noch in der Elternzeit. Entsprechend ist meine Lohnsteuerkarte bei meinem Arbeitgeber. Ich habe nun einen Job angeboten bekommen, bei dem ich rund sechs Stunden in der Woche arbeiten könnte. Ich hätte große Lust dazu - aber darf ich das auch? Und: muss ich für diese zweite Beschäftigung eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen oder kann ich auch auf Minijob-Basis arbeiten?
Antwort
Grundsätzlich können Sie auch während Ihrer Elternzeit (dem früheren Erziehungsurlaub) einen Nebenjob ausüben. Sie brauchen auch keine zweite Lohnsteuerkarte abzugeben, denn diese Beschäftigung kann auf geringfügiger Basis erfolgen. Allerdings dürfen Sie im Erziehungsurlaub nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeiten und dürfen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
Wenn Sie Ihren Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber als Ihrem Hauptarbeitgeber ausüben möchten, informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber Arbeitgeber über die geplante Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit.
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