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Ratgeber
Nebenjobs :: Was Sie wissen
sollten
Sie
sind Beamter/Beamtin oder Angestellte/r im öffentlichen
Dienst und üben eine Nebentätigkeit aus
Grundsätzlich
benötigen Sie In Ihrem Fall vor der Aufnahme Ihrer
Nebentätigkeit die Genehmigung Ihres Dienstherrn,
unabhängig davon, ob Sie selbstständig oder
unselbständig nebenbei jobben möchten. Diese
Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen.
Grundlage ist die sogenannte «Nebentätigkeitsverordnung»,
die für Ihre Behörde vom Bund bzw. vom Land
erlassen wird. Diese Genehmigung wird befristet für
längstens fünf Jahre erteilt.
Ausnahmen

Nebentätigkeiten im künstlerischen, wissenschaftlichen
oder schriftstellerischen Bereich oder auch Dozenten-
oder Vortragstätigkeiten sowie Nebentätigkeiten
im Selbsthilfebereich sind genehmigungsfrei, aber dennoch
anzeigepflichtig.
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