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Ratgeber Nebenjobs :: Was Sie wissen sollten

Sie sind Beamter/Beamtin oder Angestellte/r im öffentlichen Dienst und üben eine Nebentätigkeit aus

Grundsätzlich benötigen Sie In Ihrem Fall vor der Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit die Genehmigung Ihres Dienstherrn, unabhängig davon, ob Sie selbstständig oder unselbständig nebenbei jobben möchten. Diese Genehmigung müssen Sie schriftlich beantragen. Grundlage ist die sogenannte «Nebentätigkeitsverordnung», die für Ihre Behörde vom Bund bzw. vom Land erlassen wird. Diese Genehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre erteilt.

Ausnahmen

Nebentätigkeiten im künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Bereich oder auch Dozenten- oder Vortragstätigkeiten sowie Nebentätigkeiten im Selbsthilfebereich sind genehmigungsfrei, aber dennoch anzeigepflichtig.

 


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