Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln

 

Nebenjob-Regeln für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst

Mann und Ordner

Grundsätzlich benötigen Sie in Ihrem Fall vor der Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit die Genehmigung Ihres Dienstherrn.

Und das gilt unabhängig davon, ob Sie diesen Nebenjob selbstständig oder unselbständig - beispielsweise auf Basis eines Minijobs oder einer kurzfristigen Beschäftigung - ausüben möchten.

Die Genehmigung Ihres Dienstherrn müssen Sie schriftlich beantragen. Grundlage ist die sogenannte „Nebentätigkeitsverordnung“, die für Ihre Behörde vom Bund bzw. vom Land erlassen wird. Diese Genehmigung wird befristet für längstens fünf Jahre erteilt.

Ausnahmen: Wann müssen Sie keine Genehmigung Ihres Dienstherrn einholen?

Nebentätigkeiten im künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Bereich oder auch Dozenten- oder Vortragstätigkeiten sowie Nebentätigkeiten im Selbsthilfebereich sind genehmigungsfrei, aber dennoch anzeigepflichtig.

Bild oben: © Robert Kneschke - Fotolia.com

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