Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln

Regeln, die Sie als Auszubildender mit einem Nebenjob beachten sollten

Azubis

Für Auszubildende, die neben ihrer Ausbildung in einem einen Nebenjob ausüben möchten, gelten je nach Alter verschiedene Vorgaben, die zu beachten sind.

Nebenjob-Regeln für Auszubildende unter 18 Jahren

Wenn Sie über 15 und unter 18 Jahre alt sind, gelten Sie vor dem Gesetz als „Jugendlicher“ und damit hat Jugendarbeitsschutzgesetz für Sie Gültigkeit. Entsprechend dürfen Sie pro Woche nicht mehr als 40 Stunden und an nicht mehr als 5 Wochentagen arbeiten. Außerdem dürfen Sie täglich nicht länger als 8 Stunden arbeiten - und das auch nur in der Zeit zwischen frühestens 6 Uhr und spätestens 20 Uhr abends. Wenn Sie also unter 18 Jahre alt sind, sind die Möglichkeiten ziemlich eingeschränkt, neben Ihrer Ausbildung in einem Nebenjob zu arbeiten.

Nebenjob-Regeln für volljährige Auszubildende

Wenn Sie als Auszubildender volljährig sind, gelten für Sie (nicht nur hinsichtlich der Arbeitszeiten) die gleichen Regelungen wie für den „normalen“ Arbeitnehmer Pfeil, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie einen Nebenjob ausüben möchten.

Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bietet eine kostenlose Infobroschüre („klare sache“) Pfeil zum Jugendarbeitsschutz an.

Bild oben: © Robert Kneschke - Fotolia.com

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