Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln

Regeln, die als Hausfrau bzw. als Hausmann mit Nebenjob beachten sollten

Mutter mit Kind

Insbesondere wenn Sie sich in der Elternzeit befinden, müssen Sie als Hausfrau bzw. als Hausmann Regeln beachten.

Hausfrauen oder Hausmänner, die einen selbstständigen Nebenjob ausüben, müssen keine Beschränkungen bezüglich der Art oder des Umfanges dieser Beschäftigung beachten.

Auch eine unselbständige Tätigkeit (also ein Nebenjob bei einem Arbeitgeber) kann Ihnen selbstverständlich niemand untersagen, sofern Sie keinen Hauptjob haben.

Regeln zum Nebenjob für Personen während der „Elternzeit“

Falls Sie sich in der so genannten „Elternzeit“ (dem früheren Erziehungsurlaub) befinden, sind Sie nicht nur Hausfrau bzw. als Hausmann, sondern Sie haben ja auch noch einen Arbeitgeber aus Ihrem ersten Beschäftigungsverhältnis. Grundsätzlich gelten für Sie damit die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer mit einem Nebenjob.

Zwar sind Sie für die Dauer Ihrer Elternzeit Ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden, Sie dürfen ihm aber dennoch keinesfalls Konkurrenz machen. Auch dürfen Sie während Ihrer Elternzeit nicht länger als 30 Wochenstunden arbeiten.

Wichtig: Sofern Sie bei einem anderen als Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber während der Elternzeit arbeiten, müssen Sie diesen über Nebentätigkeit während Ihrer Elternzeit informieren.

In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber aber wahrscheinlich nichts gegen einen Nebenjob während Ihrer Elternzeit einzuwenden. Einen Musterbrief finden Sie im Ratgeber für Arbeitnehmer Pfeil

Bild oben: © drubig-photo - Fotolia.com

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