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Ratgeber
Nebenjobs :: Was Sie wissen
sollten
Sie
sind unterhaltsverpflichtet oder unterhaltsberechtigt
aus einer ehemaligen Partnerschaft und haben einen Nebenjob
Grundsätzlich wirken
sich all Ihre Nebenverdienste auf Ihre Unterhaltspflicht
gegenüber Ihrem ehemaligen Partner und natürlich
auch auf Ihre Unterhaltsberechtigung aus dieser Partnerschaft
aus. Das heißt also, sofern Ihr Nebenverdienst-Einkommen
auf Ihrer Lohnsteuerkarte erscheint, wird Ihr Anspruch
aus Ihrer Unterhaltsberechtigung abnehmen bzw. Ihre
Unterhaltsverpflichtung steigen. Übrigens müssen
Sie im Grunde müssen Sie auch Ihre Nebenverdienste
aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
die ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte erfolgen können,
angeben.
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