Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln

Sie beziehen oder zahlen Unterhalt und haben gleichzeitig einen Nebenjob?

Mann und Frau streiten

Grundsätzlich wirken sich all Ihre Nebenverdienste auf Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem ehemaligen Partner und natürlich auch auf Ihre Unterhaltsberechtigung aus dieser Partnerschaft aus.

Das heißt also, sofern Ihr Nebenverdienst-Einkommen auf Ihrer Lohnsteuerkarte erscheint, wird Ihr Anspruch aus Ihrer Unterhaltsberechtigung abnehmen bzw. Ihre Unterhaltsverpflichtung steigen.

Übrigens müssen Sie im Grunde müssen Sie auch Ihre Nebenverdienste aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte erfolgen können, angeben.

Bild oben: © Paul Hill - Fotolia.com

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