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Ratgeber
Nebenjobs
"Niedriglohnjobs":
Gleitzone von 401 bis 800 Euro
Beschäftigungsverhältnisse,
in denen zwischen 401 bis maximal 800 Euro Monatseinkommen
verdient wird, zählen zu den so genannten «Niedriglohnjobs».
Diese Einkommen sind zwar
steuerpflichtig und müssen unter Vorlage einer
Lohnsteuerkarte versteuert werden, aber nicht voll sozialversicherungspflichtig.
Die Sozialversicherungsbeiträge steigen je nach
Einkommen stufenweise an. Ein Monatseinkommen von 400,01
Euro bedeutet für den Beschäftigten eine Sozialabgabenpflicht
in Höhe von vier Prozent, auf den Arbeitgeber entfallen
21 Prozent. Erst bei einem Monateinkommen von 800 Euro
sind vom Arbeitnehmer die vollen Sozialversicherungsbeiträge
in Höhe von rund 21 Prozent zu leisten.
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