NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

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Bei einem Minijob liegt die Verdienstobergrenze eigentlich bei 450 Euro pro Monat. Du kannst aber ganz legal ein höheres Einkommen erwirtschaften ,ohne Steuern zu zahlen. Denn durch Sachbezüge, Zuschläge zum Grundlohn, Fahrtkostenzuschüsse, Rabatte und vieles mehr, kannst du deinen Lohn aufbessern. 

Welche das sind und welche Regularien du dabei einhalten musst, zeigen wir dir in diesem Artikel.

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Insbesondere in der industriellen Serienfertigung, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Pflegesektor, musst du im Schichtdienst sowie Sonn- und Feiertags arbeiten. Dabei fallen üblicherweise Nacht-,  Sonn- und Feiertagszuschläge an, die ohne Abzug von Steuern auf den Grundlohn draufgerechnet werden.

Dabei gilt:

  • Wenn du zwischen 20 und 24 Uhr sowie zwischen 4 Uhr und 6 Uhr nachts arbeitest, kannst du dich über einen steuerfreien Zuschuss von maximal 25 Prozent freuen
  • Wenn du deine Nachtarbeit vor Mitternacht aufgenommen hast, kannst du zwischen 0 und 4 Uhr an Werktagen bis  zu 40 % des Grundlohns steuerfrei hinzuverdienen.
  • Bei Sonntagsarbeit - worunter auch die Zeit zwischen 0 und 4 Uhr Montags zählt, wenn du sonntags begonnen hast - darf der Arbeitgeber die Hälfte des eigentlichen Grundgehaltes steuerfrei zuzahlen
  • Arbeitest du an gesetzlichen Feiertagen oder am 31. Dezember ab 14 Uhr, kann dir ein Zuschlag von bis zu 125 Prozent steuerfrei gewährt werden
  • Falls du an „besonderen“ Feiertagen wie dem 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai tätig sein solltest, kann sogar der anderthalbfache Stundenlohn steuerfrei draufgeschlagen. Also 150 Prozent extra pro Stunde 

Trinkgeld

Trinkgelder, welche dir die Kunden oder Gäste im Nebenjob freiwillig geben, zählen grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt. Anders ist es aber, wenn dieses aus einem Trinkgeldpool stammt und das im Anschluss aufgeteilt wird. Denn das Geld wurde dir nicht unmittelbar ausgehändigt, sondern vom Betrieb. In diesem Fall müsstest du in der Theorie darauf steuern zahlen.

Mitarbeiterrabatte

Ob Nebenjob im Dienstleistungsgewerbe oder im Einzelhandel: Oftmals bietet das Unternehmen dir als Angestellten die Möglichkeit, Artikel bei ihnen vergünstigt zu erwerben. Diese Mitarbeiterrabatte sind bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei - das gilt auch Mitarbeiter, die einen Nebenjob ausüben.

Mehr zum Thema Mitarbeiterrabatte lesen Sie in unserem Artikel Mitarbeiterrabatte: Das große Plus im Nebenjob

 

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Fahrtkostenzuschuss und Fahrgeld 

Wenn du auf deinem Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, kann dir dein Arbeitgeber das Fahrgeld erstatten. Da ab 2019 das Jobticket auch nicht mehr unter die Sachbezüge fällt, kann er dir dieses sogar unentgeltlich oder vergünstigt überlassen. Selbst wenn du für den Weg zum Nebenjob das Auto nutzt, kann sich dein Arbeitgeber an den Kosten beteiligen.

Eigentlich überschreitest du so die maximale Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Ein solcher Zuschuss bleibt allerdings ohne Konsequenzen für dein Salär, wenn nicht mehr bezahlt wird als die gesetzliche Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsort (einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg).

Des Weiteren muss dieser Zuschuss entsprechend § 40 Abs. 2 EStG mit 15 % durch den Arbeitgeber versteuert werden.

Versicherung

Als Arbeitnehmer kannst du eine Direktversicherung abschließen. Dieses ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, in die du pro Jahr bis zu 268 Euro Bruttoeinkommen einzahlen kannst. Schließt du sie 2019 ab, muss dein Chef diese mit 15% bezuschussen. Dein Chef kann diese sogar mit 20% bezuschussen. In dem Fall lohnt sich eine solche in der Regel.  

Wenn du in einem großen Betrieb einer Nebentätigkeit nachgehst, kann das Unternehmen euch als Gruppe Kranken- und Pflegeversichern. Diese Gruppenversicherung ist in der Regel günstiger, weil der Arbeitgeber auch in diesem Fall pauschal 20% übernimmt.

Kinderbetreuung

Ebenfalls kann dich dein Arbeitgeber bei der Kinderbetreuung entlasten, ohne das ein betriebseigener Kindergarten notwendig ist. Denn es ist ihm erlaubt dir einen Obolus für die Betreuung deiner noch nicht schulpflichtigen Kinder zu zahlen. Zum Beispiel sind Zuschüsse für die Unterbringung im Kindergarten oder bei der Tagesmutter steuer- und sozialversicherungsfrei – das gilt aber nicht bei häuslicher Betreuung.

Sachbezüge

Steht bei dir als Arbeitnehmer eine Hochzeit, eine Geburt oder ein Geburtstag an, so kann dein Arbeitgeber dir auch ein Geschenk machen. Denn er darf dir die Sachbezüge von bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei überlassen. Dasselbe gilt natürlich auch bei allen anderen Anlässen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Geldknappheit aufgrund ungünstiger Umstände handelt oder es einen anderen Grund gibt.

Wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis mehr zu erhalten, als der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat. So werden aus 5.400 Euro im Jahr die man maximal verdienen dürfte auch mal schnell ein paar Groschen mehr.

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