Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln

Regeln für Arbeitnehmer mit Nebenjob und Hauptjob

Kellnerin mit Tellern

Dem Grundsatz nach sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch nicht untersagen.

Denn was Sie nach Feierabend tun, ist Freizeit und somit ganz allein Ihre Privatsache. Wenn also Ihr Arbeitsvertrag mit Ihrem Hauptarbeitgeber eine Klausel enthält, dass Sie keinen Nebenjob ausüben dürfen, ist diese Klausel zu weitreichend und damit unzulässig - es sei denn, Sie sind Beamter oder auch "nur" im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Denn so grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihnen den Nebenjob nicht untersagen. Allerdings kann er im Arbeitsvertrag eine Klausel unterbringen, mit der er Sie verpflichtet, ihn vor der der Aufnahme einer Nebentätigkeit über den geplanten Nebenjob zu informieren. Über diese Klausel dürfen Sie sich nicht hinwegsetzen (auch nicht, wenn Sie Ihren Nebenjob ehrenamtlich oder unentgeltlich ausüben). In diesem Fall haben Sie eine Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Aber selbst, wenn eine solche Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber besteht und Sie damit verpflichtet sind Ihren Arbeitgeber zu informieren: So einfach kann Ihr Arbeitgeber Ihnen den Nebenjob nicht untersagen. Dies geht nur in dem Fall, wenn die "Interessen des Arbeitgebers" durch den Nebenjob berührt werden..

Wann werden die "Interessen des Arbeitgebers" verletzt?

In den folgenden Fällen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihre Nebentätigkeit untersagen:

  • Das Arbeitszeitgesetz regelt, dass die (Gesamt-) Arbeitszeit, während derer Sie tätig sind, täglich acht Stunden je Werktag (Werktage sind die Tage Montag bis Samstag), somit also 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Die tägliche Arbeitszeit kann bis auf 10 Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
     
    Übrigens: Eine tägliche bzw. wöchentliche Höchstarbeitszeit müssen Sie nicht beachten, wenn Sie Ihre Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis ausüben.
  • Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit unter dem Nebenjob leidet, wenn also Ihr Nebenjob die Ausübung Ihres Hauptarbeitsverhältnisses beeinträchtigt.
    Ein Praxisbeispiel: Sie haben einen Nebenjob als Kellner angenommen und schlagen sich hierbei die Nächte um die Ohren. Dass Ihr Schlafbedürfnis dabei zu kurz kommen dürfte, liegt fast auf der Hand. Hier ist es natürlich nur eine Frage der Zeit, dass Ihr Hauptberuf unter Ihrer Nebentätigkeit leidet.
  • Der Urlaub sollte Urlaub bleiben, denn Ihr Jahresurlaub muss zur Erholung genutzt werden. Eine Nebentätigkeit würde dem Erholungszweck des Urlaubes widersprechen.
  •  Wenn Sie krankgeschrieben sind und gleichzeitig einer Nebentätigkeit nachgehen, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.
  • Sie dürfen Ihrem Hauptarbeitgeber auf gar keinen Fall mit Ihrer Nebentätigkeit Konkurrenz machen oder in einem Betrieb arbeiten, der in direktem Wettbewerb zu Ihrem Hauptarbeitgeber steht.

Unser Tipp, wenn Sie einen Nebenjob ausüben möchten und nicht mit Ihrem Arbeitgeber in Konflikt geraten möchten

Viele Arbeitgeber haben nichts dagegen, wenn ihre Angestellten einer Nebentätigkeit nachgehen. Sie möchten nur gefragt und damit nicht hintergangen werden.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und lassen Sie sich Ihren Nebenjob genehmigen, auch wenn Sie nicht unbedingt dazu verpflichtet wären. Es lohnt sich nicht, sich ungesetzlich zu verhalten. In kleineren Unternehmen können Sie dieses Gespräch unter Umständen persönlich führen, empfehlenswert ist jedoch immer, eine klare schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Nebentätigkeit einverstanden ist.

Musterbrief an den Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich informieren möchten, hilft Ihnen vielleicht der folgende Musterbrief an den Arbeitgeber.

An [Personalabteilung / Geschäftsleitung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

der guten Ordnung halber möchte ich Sie informieren, dass ich die Aufnahme einer Nebentätigkeit plane.

Bei der Nebentätigkeit handelt es sich um [kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeit].

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich ungeachtet dieser Nebentätigkeit meinen Verpflichtungen aus dem zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag weiterhin ohne Einschränkungen nachkommen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Bild oben: © Kablonk Micro - Fotolia.com

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