Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln
Welche Regelungen Sie als Student bei Ihrem Nebenjob beachten sollten

Grundsätzlich können Sie als StudentIn selbst darüber entscheiden, ob Sie einen Nebenjob ausüben möchten, Sie sind niemandem Rechenschaft schuldig. Sie benötigen keine Genehmigung einer Institution oder Person, um neben Ihrem Studium jobben zu dürfen..
Ein Student, der neben seinem Studium eine selbstständige Nebenbeschäftigung ausübt, muss keine Beschränkungen bezüglich der Art oder des Umfanges der Beschäftigung beachten.
Wenn Sie als Student jedoch ein oder auch mehrere abhängige (Neben-)Beschäftigungsverhältnisse ausüben, sollten Sie hinsichtlich Ihrer Arbeitszeit gewisse Regelungen kennen.
Die Regelung für Studenten bei Nebenjobs in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
Studenten werden von vielen Unternehmen gern als Aushilfe eingesetzt, das wissen Sie als Student wahrscheinlich selbst am besten. Zum einen liegt der Grund sicherlich darin, dass viele Studenten nicht nur während der Semesterferien, sondern auch während des Semesters zeitlich relativ flexibel einsetzbar sind.
Ein weiterer Vorteil, den Sie als Student haben ist, dass, sofern Sie sozialversicherungspflichtig auf Lohnsteuerkarte tätig sind, Sie bezüglich der Sozialversicherungspflicht einen Sonderstatus haben.
Für die günstige Sozialversicherungssituation, die Sie als Student grundsätzlich haben, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie müssen an einer Hochschule, Fachschule oder Akademie eingeschrieben sein
2. Ihr Studium ist noch nicht beendet (das heißt, Sie haben noch keinen Abschluss erreicht)
3. Sie müssen zu den "ordentlich Studierenden" zu zählen sein; das heißt, dass Ihr Studium, und nicht das Beschäftigungsverhältnis, im Vordergrund stehen muss.
Wann steht das Studium im Vordergrund?
Sie müssen ein so genannter „ordentlich Studierender“ sein – und dafür gibt es Regeln. Wenn einer der genannten Punkte auf Sie und Ihren Nebenjob zutrifft, gelten Sie als "ordentlich Studierender":
Die Arbeitszeit Ihres Nebenjobs geht nicht über 20 Wochenstunden hinaus
ODER
Sie üben Ihren Nebenjob ausschließlich während der Semesterferien aus
ODER
Der Nebenjob nimmt Sie ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch. Das heißt: Sie arbeiten ausschließlich abends, nachts und an freien Tagen.
Sozialversicherungssituation für Studenten, die als "ordentlich Studierender" gelten
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie als Student hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Personen, die einen Nebenjob haben: Sie sind in der Krankenversicherung, in der Pflege- und in der Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Lediglich in der Rentenversicherung sind Sie beitragspflichtig.
Auch wenn Sie Ihren Studentenjob auf Lohnsteuerkarte ausüben, heißt das nicht, dass Sie tatsächlich Steuern auf Ihren Einkommen als Student zahlen müssen. Denn Ihre Einkünfte aus dem Nebenjob werden entsprechend Ihrer Steuerklasse individuell bemessen an Ihrem Einkommen versteuert. Sofern Sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (8004 Euro für 2010) bleiben, bekommen Sie die abgeführte Lohnsteuer mit Ihrer Einkommensteuererklärung zurück.
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