NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub.

Häufig werden wir von der NebenJob Zentrale gefragt, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch im Nebenjob verhält. Oftmals scheinen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen zu kennen. Wenn die Arbeitgeber doch mehr wissen als ihre Angestellten, nutzen sie das in vielen Fällen aus.

Die Verunsicherung Rund um dieses Thema ist merklich spürbar, die Gesetzeslage zum Urlaubsanspruch aber eindeutig geregelt. Laut Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, hat nämlich jeder Arbeitnehmer, egal ob er einem Minijob, einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nachgeht, das Recht auf Urlaub.  Damit ihr darüber bestens informiert seid, beschäftigen wir uns mit allen Fragen zum Thema Nebenjob und Urlaubsanspruch.

Wieviel Urlaub steht mir im Nebenjob zu?

Laut Bundesurlaubsgesetz richtet sich die Höhe des Urlaubsanspruches nicht nach den geleisteten Arbeitsstunden pro Woche, sondern nach den Tagen an denen man in der Woche der Tätigkeit nachgeht. Jemand der pro Woche also 40 Stunden in fünf Tagen arbeitet, hat vor dem Gesetz weniger Urlaubsanspruch als ein Arbeitnehmer der dieselben Stunden in sechs Tagen abarbeitet. Dabei geht das Gesetz auch von einer Sechs-Tage-Woche aus (§ 3 Absatz 1 BUrlG) und sieht einen Urlaubsanspruch von Mindestens 2 Tagen pro Monat vor. Also umgerechnet 24 Tage im Jahr. Diese Dauer kann auch nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge verkürzt werden. Meist ist in diesen Verträgen sowieso ein längerer Urlaubsanspruch vereinbart. Übrigens: Dasselbe gilt auch für Überstundenregelungen oder Sonderzahlungen: Gleiches Recht für alle.

Wird der Urlaubsanspruch in Werktagen oder Arbeitstagen berechnet?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist in Werktagen festgelegt, aber was passiert, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, Arbeitstage angegeben sind? Werktage sind alle Tage außer Sonntage und Feiertage - also grundsätzlich 6 Tage pro Woche. Auch der Samstag, der meist arbeitsfrei ist, gilt folglich als Werktag. Werktage sind also nicht das gleiche wie Arbeitstage. In deinem Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag kann dein Urlaubsanspruch aber auch in Arbeitstagen angegeben sein. Ansonsten kann ich als Nebenjobber oder Minijobber meinen eigenen Urlaubsanspruch mittels dieser Formel berechnen: Urlaubstage pro Jahr / die Werktage x Arbeitstage welche ich tatsächlich arbeite.

Wann kannst du dir deinen Urlaub nehmen?

Prinzipiell kannst du dir den vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten nehmen. Was passiert jedoch, wenn dein Nebenjob weniger als 6 Monate andauert? Wenn du eine kurzfristige Beschäftigung beziehungsweise einen Saisonjob angenommen hast oder das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen vor dem Ablauf der Frist von 6 Monaten endet, steht dir der Urlaub zu, den der Tarif oder Gesetzgeber vorsieht. Wenn du nicht Vollzeit arbeitest, wird dein Urlaubsanspruch anteilsmäßig berechnet. Das bedeutet jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Häufig sind bei solchen Beschäftigungsverhältnissen die Umrechnungen bereits in den geltenden Tarifverträgen festgelegt. Wenn das nicht der Fall ist, kommt die oben genannte “Urlaub Berechnungsformel” zum Einsatz.

 

Du willst einen Nebenjob oder Minijob finden?

Du suchst einen Nebenjob oder Minijob in der Nähe? Bei uns kannst du viele Stellenangebote direkt in deiner Stadt finden. Bewirb dich heute und finde schnell genau den Nebenjob oder Minijob, der zu dir passt!

   

 

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet, wenn du flexibel und je nach Arbeitsanfall eingesetzt wirst?

Natürlich hast du auch in diesem Fall einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser wird jedoch anders berechnet. In der Praxis wird die Umrechnung auf Basis einer Durchschnittsermittlung angewandt. Die Durchschnittsberechnung erfolgt meist über einen Zeitraum von 3 Monaten.

Du musst also errechnen, wie viele Arbeitstage pro Woche du tatsächlich während eines Zeitraums von 3 Monaten gearbeitet hast. Dabei ist es nicht wichtig, wie viele Stunden du wöchentlich gearbeitet hast, sondern an wie vielen Tagen. Die Summe der durchschnittlich gearbeitet Arbeitstage ist nun die Grundlage für deinen Urlaubsanspruch nach der Berechnungsformel.

Urlaubsgeld im Nebenjob? In diesen Fällen hast du einen Anspruch darauf.

Wenn du Glück hast, besteht neben dem bezahlten Urlaubsanspruch durch den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ein zusätzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Wenn in einem dieser Dokumente eine Sonderzahlung festgelegt wurde, hast du aufgrund der Gleichbehandlung auch in deinem Nebenjob ebenso wie deine Kollegen, die Vollzeit tätig sind, Anspruch darauf. Dein Anspruch ergibt sich in diesem Fall jedoch aufgrund deiner Wochenarbeitszeit und  nicht durch deine Wochenarbeitstage.

Berechnung des Urlaubsgeldes im Nebenjob

Deine Vollzeit Kollegen bekommen 250 Euro Urlaubsgeld. Sie arbeiten 38 Stunden pro Woche. Du arbeitest 8 Stunden pro Woche.

250 Euro : 38 Stunden x 8 Stunden = 52,63 Euro Urlaubsgeld

Du hast einen Anspruch auf 52,63 Euro.

Weitere Regeln zum Thema Urlaub im Nebenjob

  • Dein Urlaubsanspruch ist ein persönliches Recht. Nur du kannst den Urlaub geltend machen. Du kannst ihn nicht an Kollegen abtreten und er ist nicht pfändbar.
  • Der während des Kalenderjahres erworbene Anspruch auf Urlaub muss auch während des Kalenderjahres genommen werden. Spätestens muss er jedoch bis zum 31. März des nächsten Jahres eingelöst werden.
  • Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs spielt es keine Rolle, wie viele Stunden pro Tag du arbeitest. Hier kommt es lediglich auf die Arbeitstage pro Woche an.
  • Mehrere befristete Arbeitsverträge bei ein und demselben Unternehmen werden zusammengerechnet, denn hier liegt ein sogenanntes „ununterbrochenes Arbeitsverhältnis“ vor (hierzu zählt auch, wenn du als Aushilfskraft mehrmals auf der Basis sozialversicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse ohne Lohnsteuerkarte bei einem Arbeitgeber tätig warst).

Teile diesen Artikel

Beliebte Beiträge