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Ferienjobs

Ferienjobs

Wie kommt man an die Jobs -
und was gibt es zu beachten?

Endlich Ferienzeit! Was für den einen Schüler oder Studenten Zeit zum Ausspannen bedeutet, ist für den anderen die Gelegenheit, sich ein paar Euro hinzu zu verdienen. Doch es gibt Regeln, die dabei zu beachten sind. Wer diese nicht kennt, für den kann sich die Jobsuche als ziemlich kompliziert und der Job als unterm Strich nicht lohnend herausstellen.

Und wer nun die Regeln kennt, für den stellt sich die vordringliche Frage: Wo gibt es denn die begehrten Saisonjobs? Welche Unternehmen bieten sie an - und wie kommen Jobwillige (zumindest befristet) in Lohn und Brot? Viele Fragen, jede Menge Antworten.

Mindestalter - Regeln und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt, dass wer unter 15 Jahre alt ist, überhaupt nicht arbeiten darf. Diese Grundsatzbestimmung kommt aus dem Jugendschutzgesetz. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Jugendliche, die über 13 Jahre alt sind, dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr, aber nicht länger als zwei Stunden täglich und keinesfalls während der Schulzeit arbeiten. Ein solcher Job muss allerdings einer leichten und für Kinder geeigneten Tätigkeit entsprechen. Beispiele hierfür sind die klassischen Schülerjobs wie das » Austragen von Zeitungen, » Babysitten oder das Erteilen von » Nachhilfe. Schwerere Arbeiten wie zum Beispiel die Arbeit am Fließband sind, selbst wenn die Eltern einwilligen würden, untersagt.

Ganztags-Ferienjobs für Schüler

Jobs, bei denen mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet wird, sind also für die unter 15-Jährigen tabu. Aber auch diejenigen Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen aufgrund ihrer Schulpflichtigkeit Beschränkungen beim Jobben in den (Sommer-)ferien beachten. Maximal vier Wochen im Jahr, dann aber auch nicht länger als acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden in der Woche, darf ein Schüler, der zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen.

Regeln für Studenten

Studenten fallen natürlich nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz. Aber Vorsicht - auch für Studenten gibt es Regeln zu beachten - sonst kann das Arbeiten nur noch wenig lohnend sein. Ausführliche Informationen finden Studenten im » Ratgeber Nebenjobs - Was Studenten wissen sollten.

Minijobs und Saisonbeschäftigung

Meist sind Ferienjobs als Minijob oder als Saisonbeschäftigung ausgelegt. Beim Minijob kann im Monat bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro verdient werden, ohne dass Abzüge für den Jobber entstehen - er bekommt seinen Lohn brutto für netto ausbezahlt. Bei der Saisonbeschäftigung gibt es zwar keinen monatlichen Höchstverdienst, der zu beachten ist, aber es darf nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück gearbeitet werden.

Weitergehende Informationen zu beiden Beschäftigungsarten finden Sie im Ratgeber Nebenjobs » Minijob bis 400 Euro und » Kurzfristige Beschäftigung (Saisonbeschäftigung)

Typische Ferienjobs im Inland

Als Ferienjob eignen sich in erster Linie natürlich all die Tätigkeiten, bei welchen man als Saisonarbeitskraft für einen befristeten Zeitraum relativ viel arbeiten können. In der Praxis gibt es übrigens viele Ferienjobber, die nicht nur für wenige Stunden in der Woche, sondern in Vollzeit tätig sind. Da die Jobs zeitlich befristet sind, sollte außerdem die Einarbeitung nicht zu kompliziert sein.

Die verschiedenen Jobmöglichkeiten, die als Ferienjob angeboten werden, sind im Grunde ebenso vielseitig, wie die Zahl der Arbeitgeber vor Ort. Allerdings gibt es auch einige Tätigkeiten, die zu den ganz typischen Ferienjobs zählen. Hierzu gehören beispielsweise die Jobs:

Als Eisverkäufer »

In der Gastronomie zum Beispiel als Kellner », Küchenhilfe », Pizzabote »

Als Produktionshelfer »

Promotiontätigkeiten »

Mitarbeit in Hotels beispielsweise als an der Rezeption, als Zimmermädchen », Küchenhilfe » oder Kellner »

Als Rettungsschwimmer »

und nicht zuletzt für diejenigen, die in Urlaubsgebieten leben, auch Aufgaben in der Kinder- und Gästebetreuung » zum Beispiel auf Campingplätzen, an Stränden oder Seen

Brauchen Sie eine Versicherung?

Nein, denn über den Betrieb, in dem Sie arbeiten, sind Sie gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt während Ihrer Arbeitzeit wie auch für den Hin- und Rückweg.

Wie und wo bekommen Sie einen Ferienjob?

Wahrscheinlich haben Sie selbst schon die Erfahrung gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, an einen der begehrten Saisonjobs zu kommen. Vor allem Minderjährige haben es schwerer als die über 18-jährigen Schüler und Studenten. Wer nun darauf wartet, dass Ferienjobs öffentlich ausgeschrieben werden, der geht höchstwahrscheinlich leer aus. Unsere Recherchen haben ergeben, dass viele der Jobs bereits "unter der Hand" vergeben werden.

Dennoch kann eine Nachfrage bei den Arbeitsagenturen oder bei Zeitarbeitsunternehmen vor Ort nicht schaden. Wenn hier allerdings Ferienjobs angeboten werden, dann überwiegend für Schüler und Studenten, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Aber auch minderjährige arbeitswillige Schüler sollten nicht verzagen. Denn letztlich ist Eigeninitiative gefragt, wenn das Motto für die Ferien "Malochen statt Ausspannen" heißt. Unser Tipp lautet: Auch wenn es dem ein oder anderem vielleicht ein wenig schwer fällt - fragen Sie bei den Geschäften und Unternehmen bei sich vor Ort nach. Ein Beispiel für zwei, die es machen, sehen Sie im » Video in der Rubrik "NebenjobTV".

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