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Ferienjobs
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Ferienjobs

Wie kommt man an die Jobs -
und was gibt es zu beachten? |
Endlich Ferienzeit! Was
für den einen Schüler oder Studenten Zeit
zum Ausspannen bedeutet, ist für den anderen die
Gelegenheit, sich ein paar Euro hinzu zu verdienen.
Doch es gibt Regeln, die dabei zu beachten sind. Wer
diese nicht kennt, für den kann sich die Jobsuche
als ziemlich kompliziert und der Job als unterm Strich
nicht lohnend herausstellen.
Und wer nun die Regeln kennt,
für den stellt sich die vordringliche Frage: Wo
gibt es denn die begehrten Saisonjobs? Welche Unternehmen
bieten sie an - und wie kommen Jobwillige (zumindest
befristet) in Lohn und Brot? Viele Fragen, jede Menge
Antworten.
Mindestalter
- Regeln und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt, dass wer unter 15 Jahre
alt ist, überhaupt nicht arbeiten darf. Diese Grundsatzbestimmung
kommt aus dem Jugendschutzgesetz. Doch auch hier gilt:
Keine Regel ohne Ausnahme. Jugendliche, die über
13 Jahre alt sind, dürfen mit Einwilligung ihrer
Eltern an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr, aber nicht
länger als zwei Stunden täglich und keinesfalls
während der Schulzeit arbeiten. Ein solcher Job
muss allerdings einer leichten und für Kinder geeigneten
Tätigkeit entsprechen. Beispiele hierfür sind
die klassischen Schülerjobs wie das » Austragen
von Zeitungen, » Babysitten
oder das Erteilen von » Nachhilfe.
Schwerere Arbeiten wie zum Beispiel die Arbeit am Fließband
sind, selbst wenn die Eltern einwilligen würden,
untersagt.
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Ganztags-Ferienjobs
für Schüler

Jobs, bei denen mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet
wird, sind also für die unter 15-Jährigen
tabu. Aber auch diejenigen Schüler, die bereits
das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen aufgrund
ihrer Schulpflichtigkeit Beschränkungen beim Jobben
in den (Sommer-)ferien beachten. Maximal vier Wochen
im Jahr, dann aber auch nicht länger als acht Stunden
täglich und maximal 40 Stunden in der Woche, darf
ein Schüler, der zwischen 15 und 18 Jahre alt ist,
seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen.
Regeln
für Studenten

Studenten fallen natürlich nicht mehr unter das
Jugendschutzgesetz. Aber Vorsicht - auch für Studenten
gibt es Regeln zu beachten - sonst kann das Arbeiten
nur noch wenig lohnend sein. Ausführliche Informationen
finden Studenten im » Ratgeber
Nebenjobs - Was Studenten wissen sollten.
Minijobs
und Saisonbeschäftigung

Meist sind Ferienjobs als Minijob oder als Saisonbeschäftigung
ausgelegt. Beim Minijob kann im Monat bis zu einem Höchstbetrag
von 400 Euro verdient werden, ohne dass Abzüge
für den Jobber entstehen - er bekommt seinen Lohn
brutto für netto ausbezahlt. Bei der Saisonbeschäftigung
gibt es zwar keinen monatlichen Höchstverdienst,
der zu beachten ist, aber es darf nicht mehr als 50
Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück gearbeitet
werden.
Weitergehende Informationen
zu beiden Beschäftigungsarten finden Sie im Ratgeber
Nebenjobs » Minijob
bis 400 Euro und » Kurzfristige
Beschäftigung (Saisonbeschäftigung)
Typische
Ferienjobs im Inland

Als Ferienjob
eignen sich in erster Linie natürlich all die Tätigkeiten,
bei welchen man als Saisonarbeitskraft für einen
befristeten Zeitraum relativ viel arbeiten können.
In der Praxis gibt es übrigens viele Ferienjobber,
die nicht nur für wenige Stunden in der Woche,
sondern in Vollzeit tätig sind. Da die Jobs zeitlich
befristet sind, sollte außerdem die Einarbeitung
nicht zu kompliziert sein.

Die verschiedenen Jobmöglichkeiten, die als Ferienjob
angeboten werden, sind im Grunde ebenso vielseitig,
wie die Zahl der Arbeitgeber vor Ort. Allerdings gibt
es auch einige Tätigkeiten, die zu den ganz typischen
Ferienjobs zählen. Hierzu gehören beispielsweise
die Jobs:

Als Eisverkäufer
»

In der Gastronomie zum Beispiel als Kellner »,
Küchenhilfe »,
Pizzabote »

Als Produktionshelfer
»

Promotiontätigkeiten
»

Mitarbeit in Hotels beispielsweise als an der Rezeption,
als Zimmermädchen
», Küchenhilfe
» oder
Kellner »

Als Rettungsschwimmer
»

und nicht zuletzt für diejenigen, die in Urlaubsgebieten
leben, auch Aufgaben in der Kinder-
und Gästebetreuung »
zum Beispiel auf Campingplätzen, an Stränden
oder Seen
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Brauchen
Sie eine Versicherung?

Nein, denn über den Betrieb, in dem Sie arbeiten,
sind Sie gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz
gilt während Ihrer Arbeitzeit wie auch für
den Hin- und Rückweg.
Wie
und wo bekommen Sie einen Ferienjob?

Wahrscheinlich haben Sie selbst schon die Erfahrung
gemacht, dass es gar nicht so einfach ist, an einen
der begehrten Saisonjobs zu kommen. Vor allem Minderjährige
haben es schwerer als die über 18-jährigen
Schüler und Studenten. Wer nun darauf wartet, dass
Ferienjobs öffentlich ausgeschrieben werden, der
geht höchstwahrscheinlich leer aus. Unsere Recherchen
haben ergeben, dass viele der Jobs bereits "unter
der Hand" vergeben werden.
Dennoch kann eine Nachfrage
bei den Arbeitsagenturen oder bei Zeitarbeitsunternehmen
vor Ort nicht schaden. Wenn hier allerdings Ferienjobs
angeboten werden, dann überwiegend für Schüler
und Studenten, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Aber auch minderjährige
arbeitswillige Schüler sollten nicht verzagen.
Denn letztlich ist Eigeninitiative gefragt, wenn das
Motto für die Ferien "Malochen statt Ausspannen"
heißt. Unser Tipp lautet: Auch wenn es dem ein
oder anderem vielleicht ein wenig schwer fällt
- fragen Sie bei den Geschäften und Unternehmen
bei sich vor Ort nach. Ein Beispiel für zwei, die
es machen, sehen Sie im »
Video
in der Rubrik "NebenjobTV".
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