NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Ferienjobs und die Rechtslage

“Ab in den Urlaub” ist in der Ferienzeit nicht jedermanns Ziel. Denn wenn die Ferien beginnen, packen viele Schüler und Studierende nicht erstmal die Sachen für die Freizeit, sondern nutzen die lernfreie Phase, um sich mit einem Ferienjob schnell etwas nebenbei dazu zuverdienen. In diesem Blogpost gehen wir deshalb auf alle Rechtsfragen ein, die jeder Ferienjobber kennen sollte.

1. Gibt es ein Mindestalter, um einen Ferienjob auszuüben?

Wer zwischen 15  und 18 Jahren ist, darf während der Ferien 40 Stunden pro Woche arbeiten: Genauer gesagt, ist es maximal 8 Stunden an 5 Tagen unter der Woche erlaubt – allerdings höchstens vier Wochen im Jahr. Auch zeit-technisch darfst du nur von 6 Uhr bis 20 Uhr arbeiten. Ab 16 Jahren ist es dir außerdem gestattet im Gastgewerbe bis 22 Uhr und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr mit anzupacken. Am Wochenende ist es dir in dem Alter generell nicht gestattet zu arbeiten. Ausnahmen bilden aber die Regel: Samstags darfst du an offenen Verkaufsstellen, (z.B. Bäckereien und Kioske)  in Reparaturwerkstätten und im Sportsektor sowie samstags und sonntags in Krankenhäusern und im Gaststättengewerbe tätig sein. 

Schüler, die zwischen 13 und 15 Jahre alt sind, dürfen zwar einen Ferienjob ausüben, aber noch keinen Nebenjob in Vollzeit. Schülerjobs für diese Altersgruppe sind sowohl zeitlich, als auch im Hinblick auf die Arbeit an sich begrenzt: Länger als zwei Stunden täglich darf nicht gearbeitet werden; außerdem darf es sich nicht um Tätigkeiten handeln bei denen du möglicherweise einer Gefahr ausgesetzt bist oder mit Alkohol und Tabakwaren in Berührung kommst. Babysitten, Dogwalking, Zeitungen austragen oder Kartoffeln ernten wären beispielsweise erlaubt. Jugendliche, die jünger als 13 Jahre alt sind dürfen laut Jugendschutzgesetz keiner Arbeit nachgehen. Das ist strengstens verboten, weil es sich dabei um Kinderarbeit handeln würde.

2. Über welchen Zeitraum darf ich als Schüler und Student während der Ferien jobben?

Schüler, die über 18 Jahre alt sind, dürfen während der Ferien länger arbeiten als Minderjährige – das Gleiche gilt natürlich auch für Studenten. Drei Monate bzw. maximal 70 Arbeitstage im Jahr können diese während der schul- oder studienfreien Zeit jobben. Somit bleibt der Ferienjob eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung.

 

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3. Fallen bei einem Ferienjob Steuern an?

Wer seinen Ferienjob als Minijob auf 450-Euro-Basis praktiziert, zahlt auf seinen Verdienst in der Regel keine Steuern: Denn in den häufigsten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent. Wer längerfristig einer Tätigkeit nachgeht und den Verdienst über die Lohnsteuerkarte abrechnet, kann bis zu  9.168 Euro im Jahr  (Stand 2019) steuerfrei verdienen. Denn dieser Betrag ist der sozialrechtliche Mindestbedarf einer Person, besser bekannt als Existenzminimum. Die bis zu diesem Beitrag gezahlte Lohnsteuer bekommst du komplett mit der Einkommensteuererklärung zurück.

4. Ist es möglich, einen Ferienjob in der Zeit zwischen Schule und Studium ausüben?

In der Regel dürfte das kein Problem darstellen. Oft werden diese Jobs als kurzfristige Beschäftigung angesetzt. Diese Minijobs sind von der Steuer befreit, man darf bis zu drei Monate bzw. 70 Tage arbeitet und es gibt keine Verdienstobergrenze. Das heißt, du könntest in diesem Zeitraum bei einem Work-and-Travel-Abenteuer problemlos 3.000 Euro und mehr verdienen.

Ferienjobs und die Rechtslage5. Besteht bei einem Ferienjob Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich schon: Der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde (Stand 2019) steht allen volljährigen Ferienjobbern zu. Davon ausgeschlossen sind aber Minderjährige, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Das bedeutet Schüler haben kein Anrecht auf Mindestlohn.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im Artikel Mindestlohn und Nebenjob.

6. Was ist, wenn ich krank werde?

Wer während seines Ferienjobs krank wird, hat wie jeder andere Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieses Anrecht besteht aber erst, wenn du mindestens vier Wochen im Unternehmen bist. Wer also erst ein paar Tage lang jobbt und plötzlich krank wird, hat keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Alles Rund ums Thema “Krank werden im Nebenjob” findest du auch in diesem Blogpost.

7. Beeinflusst ein Ferienjob die Familienversicherung?

Falls du als Schüler und Student über die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert bist, kannst du bei einer kurzfristigen Beschäftigung so viel verdienen wie du möchtest, denn dies hat keine Auswirkungen auf die Versicherung.

Wer allerdings einen Minijob auf 450-Euro-Basis ausführt, muss die jährliche Verdienstobergrenze von circa 5.400 Euro beachten: Das entspricht einem durchschnittlichen Monatslohn von 450 Euro. Wer allerdings auf andere Art und Weise für sein Einkommen sorgen möchte, darf maximal 445 Euro (Stand 2019) dazuverdienen, damit die Familienversicherung bestehen bleibt.

8. Kann man während eines Ferienjobs gekündigt werden oder selbst kündigen?

Grundsätzlich greifen bei Ferienjobs auch die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung. Da es sich bei einem Ferienjob, normalerweise um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, ist dieser von vornherein befristet und es braucht keiner weiteren Kündigung. Wenn man den Ferienjob aber vorzeitig beenden möchte, kann man fristgerecht schriftlich kündigen. Es besteht aber auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Das bedeutet, dass sich beide Seiten einvernehmlich trennen - das setzt aber beiderseitiges Einvernehmen voraus. 

Detaillierte Informationen und Wissenswertes zu allen Regelungen findest du im Artikel Nebenjob kündigen: So machen Sie es richtig.

 

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9. Habe ich Anspruch auf Urlaub im Ferienjob?

Tatsächlich haben auch alle Arbeitnehmer, die „nur“ während der Ferien jobben, Anspruch auf Urlaub: Der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Jahr sieht in Deutschland bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tagen Urlaub vor bzw. 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. 

Jugendliche Ferienjobber haben sogar einen noch höheren Urlaubsanspruch: 17-Jährigen stehen nach dem Gesetz mindestens 25 Werktage, 16-Jährigen mindestens 27 Werktage und 15-Jährigen mindestens 30 Werktage Urlaub zu.

Dein persönlicher Urlaubsanspruch muss dabei auf die Dauer des Ferienjobs umgerechnet werden. Wenn du mehr über das Thema Urlaub und Nebenjob erfahren möchtest, kannst du dies ausführlich in unserem Ratgeber zum Thema nachlesen. 

10. Welche Konsequenzen hat ein Ferienjob für das Kindergeld?

Die Antwort ist kurz und bündig: Keine. Egal wie hoch der Verdienst des Kindes durch den Ferienjob ist, das Kindergeld wird davon nicht berührt.

11. Was müssen Kinder beachten, die in einer Familie mit Hartz-4-Bezug leben?

Bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr dürfen Kinder von Hartz-4-Beziehern im Ferienjob dazuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Regelleistung angerechnet wird. Es müssen aber einige Regeln eingehalten werden:

 

  • Das Kind muss eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • Es muss mindestens 13 Jahre sein 
  • Darf nur während der Schulferien arbeiten
  • Die maximale Arbeitszeit von vier Wochen darf nicht überschritten werden (der Zeitraum kann auch aufgeteilt werden) 

 

Unter Nebenverdienst und Hartz 4 erfährst du mehr

 

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