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Erfahre jetzt unter welchen Umständen dein Nebenjob steuerfrei bleibt

Der Nebenjob macht sicherlich am meisten Spaß, wenn dieser steuerfrei vergütet wird. Hier findest du ein paar nützliche Informatione und Tipps, wie man steuerliche Vorteile für sich nutzen kann, damit der Nebenverdienst möglichst steuerfrei bleibt.

 

Der Minijob auf 450-Euro-Basis: Der klassische steuerfreie Nebenverdienst

In den meisten Fällen sind Nebenjobber als Aushilfe auf 450-Euro-Basis tätig und dadurch nicht sozialversicherungspflichtig. Zudem werden oft Minijobber pauschal versteuert, statt unter der Vorlage einer Lohnsteuerkarte. Der pauschale Steuersatz in Höhe von 2% wird vom Arbeitgeber zusammen mit den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt. Der Arbeitgeber hat zwar die Möglichkeit, die pauschale Besteuerung auf den Minijobber zu übertragen, weil dies jedoch eher eine Ausnahme als die Regel ist, kannst du mit deinem Nebenverdienst steuerfrei wirtschaften.

 

Mit der Übungsleiterpauschale sind jedes Jahr 2.400 Euro steuerfreier Zuverdienst möglich

Der Begriff “Übungsleiterpauschale” mag sehr speziell und altmodisch klingen, jedoch gibt es die Möglichkeit, über diese Pauschale bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei mit deinem Nebenjob zu verdienen. In der Praxis gibt es einige Berufsgruppen, welche als Übungsleiter eingestuft werden können.

Erfüllst du die Voraussetzung, dass du eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Nebentätigkeit bei einer öffentlich-rechtlichen Institution oder bei einer gemeinnützigen Organisation ausübst, kannst du als Übungsleiter eingestuft werden und dir einen steuerfreien Zuverdienst ermöglichen.

Zudem muss dein Nebenjob eine pädagogische Tätigkeit beinhalten, du betreust hilfsbedürftige Personen, oder dein Zusatzeinkommen wird durch eine künstlerische Tätigkeit verdient.

 

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Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit zum steuerfreien Nebenverdienst

Sollte deine Nebentätigkeit ehrenamtlich ausgeübt werden, aber nicht pädagogisch, künstlerisch oder betreuend ausgerichtet sein, kannst du unter gewissen Voraussetzungen hier ebenfalls von einer Pauschale, der sogenannten Ehrenamtspauschale profitieren. Diese beträgt 720 Euro pro Jahr. Um von der Ehrenamtspauschale profitieren zu können, musst du ebenfalls, wie bei der Einstufung als Übungsleiter, bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Institution beschäftigt sein.

Von der Ehrenamtspauschale profitieren beispielsweise Platzwarte, Bürohilfen, Vorstände, Jugendwarte und viele andere, die ihre Nebentätigkeit im Rahmen eines bezahlten Ehrenamts ausüben.

 

Steuerfreier Nebenverdienst? Das Stichwort lautet Grundfreibetrag

Dein gesamtes Jahreseinkommen ist nicht höher als 9.000 Euro? Dann bleibt ein Verdienst steuerfrei, weil in Deutschland nur Gehälter versteuert werden, welche oberhalb des Grundfreibetrags liegen (Stand 2018). Solltest du verheiratet sein, gilt für dich und deinen Ehepartner zusammen der doppelte Freibetrag in Höhe von 18.000 Euro im Jahr.

 

Unser Tipp: Wer Steuern auf sein Einkommen bezahlt hat, sollte darüber nachdenken, eine Steuererklärung zu machen

Doch längst nicht immer bleibt Einkommen steuerfrei. Wie du dir ganz schnell mit dem Einreichen deiner Steuererklärung mehrere Hundert Euro verdienen kannst, liest du in unserem Artikel 300 Euro (oder sogar mehr) in einer Stunde verdienen? So einfach kann das sein.

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