Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Fragen

 

Minijob und Steuererklärung

Stempel "Steuern" mit Banknoten


Frage

Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber in einem Nebenjob auf geringfügiger Basis und verdiene monatlich nicht mehr als 400 Euro. Muss ich diesen Minijob in meiner Einkommensteuererklärung angeben?

Antwort

Nein, Ihr Einkommen aus dem Minijob müssen Sie in Ihrer Steuererklärung nicht aufführen. Denn im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung haben Sie keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben müssen. Sie haben keine Steuer auf Ihren Verdienst abgeführt, sondern lediglich Ihr Arbeitgeber.

Entsprechend können Sie für Ihren Nebenjob allerdings auch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beanspruchen.

 

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Bild oben: © MH - Fotolia.com

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