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Ratgeber
Nebenjobs :: Häufig
gestellte Fragen
Minijob
und Steuererklärung
Frage

Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber auf geringfügiger
Basis und verdiene monatlich nicht mehr als 400 Euro.
Muss ich meinen Minijob in meiner Einkommensteuererklärung
angeben?
Antwort

Nein, Ihr Einkommen aus dem Minijob müssen Sie
in Ihrer Steuererklärung nicht aufführen.
Denn im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung
haben Sie keine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben
müssen. Sie haben keine Steuer auf Ihren Verdienst
abgeführt, sondern lediglich Ihr Arbeitgeber. Entsprechend
können Sie können Sie allerdings auch keine
Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag beanspruchen.
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