Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Frage

 

Nebenjob Übungsleiter


Frage

Ich bin seit eh und je fussballbegeistert und bin bereits seit langem aktiver Kicker. Von meinem Sportverein wurde ich nun gefragt, ob ich an zwei Wochentagen das Training einer Jugendmannschaft übernehmen würde. Dieser "Job" würde mich reizen. Muss ich mit Abzügen für mein Einkommen aus dieser Tätigkeit rechnen?

Antwort

Eine nebenamtliche Beschäftigung als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Beschäftigungen in Vereinen zählen zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen und gehören damit nicht zum

Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Die Zahlungen der so genannten Übungsleiterpauschale sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100 Euro pro Kalenderjahr (175 Euro monatlich) steuerfrei. Übrigens kann der Job des Übungsleiters mit einem 400-Euro-Job kombiniert werden, so dass insgesamt 575 Euro steuer- und abgabenfrei verdient werden können.

Mehr zum Thema lesen Sie im Nebenjob-Tipp Übungsleiter / Trainer / Coach Pfeil

 

Mehr zum Thema "Häufig gestellte Fragen"

Das könnte Sie auch interessieren

Meistgelesene Ratgeber-Themen
Ihre Leser-Favoriten
Partnerangebot
Nebenjobs mit Fahrtätigkeiten / als Fahrer
Partnerangebot
Nebenjob-Tipps
Leser-Favoriten
Nebenjob - Nachgefragt
Eingangsbereich einer Tchibo-Filiale
Als Aushilfe bei Tchibo arbeiten

Möglichkeiten für Nebenjobs in über 900 Filialen

Nebenjob - Nachgefragt
Nebenjob Ratgeber       |     Weitere lesenswerte Artikel aus der Rubrik