Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Frage
Nebenjob Übungsleiter
Frage
Ich bin seit eh und je fussballbegeistert und bin bereits seit langem aktiver Kicker. Von meinem Sportverein wurde ich nun gefragt, ob ich an zwei Wochentagen das Training einer Jugendmannschaft übernehmen würde. Dieser "Job" würde mich reizen. Muss ich mit Abzügen für mein Einkommen aus dieser Tätigkeit rechnen?
Antwort
Eine nebenamtliche Beschäftigung als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Beschäftigungen in Vereinen zählen zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen und gehören damit nicht zum
Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Die Zahlungen der so genannten Übungsleiterpauschale sind bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100 Euro pro Kalenderjahr (175 Euro monatlich) steuerfrei. Übrigens kann der Job des Übungsleiters mit einem 400-Euro-Job kombiniert werden, so dass insgesamt 575 Euro steuer- und abgabenfrei verdient werden können.
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