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Ratgeber
Nebenjobs :: Was Sie wissen
sollten
Sie
sind Rentner, gehören aber noch nicht zum "alten
Eisen"?
Auch
(Früh-)Rentner werden gern als Aushilfskräfte
für bestimmte Arbeitsaufgaben eingesetzt.
Rückwirkend zum 1.
Januar 2008 ist die bisherige Hinzuverdienstgrenze für
Rentner von zuvor 355 Euro auf nun 400 Euro
angehoben worden.
Damit gilt seit 2008, dass
auch Rentenempfänger, die jünger als 65 Jahre
sind, ihren Rentenanspruch nicht beeinträchtigen,
wenn Sie einen Minijob auf 400-Euro-Basis ausüben.
Gleiches gilt übrigens
auch für Renten, die aufgrund wegen voller Erwerbsminderung
und wegen Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden.
Wenn Sie ein (sozialversicherungspflichtiges)
Beschäftigungsverhältnis auf Lohnsteuerkarte
annehmen, sind Sie als Rentner renten- und krankenversicherungspflichtig,
sobald Ihre Altersrente aufgrund Ihres derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses
wegfällt. Von der Arbeitslosenversicherung sind
Sie befreit, sofern Sie 65 Jahre alt sind, ansonsten
werden auch hier Beiträge fällig.
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