Nebenjob Ratgeber :: Wichtige Grundregeln
Regeln, die Rentner beachten sollten, die einen Nebenjob ausüben

Auch für Rentner und Frührentner gibt es genügend Nebenjobs, denn sie werden von Arbeitgebern gern als Aushilfe für bestimmte Aufgabenbereiche eingesetzt.
Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner über 65 Jahren wurde abgeschafft
Rentner, die über 65 Jahre alt sind, müssen seit Januar 2010 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachten. Im Klartext heißt das, dass Altersrentner keine Rentenkürzungen mehr fürchten müssen, wenn sie Geld zu ihrer Rente hinzu verdienen – und das unabhängig von der Höhe des Verdienstes - ob Nebenjob oder darüber hinaus gehendes Einkommen.
Wenn Sie ein (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis auf Lohnsteuerkarte annehmen, sind Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig. Altersrentner ab 65 Jahre sind von der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung befreit.
Hinzuverdienstgrenze für Altersfrührentner
Wer als Frührentner mit einem Nebenjob Ihre Rente aufbessern möchte, sollte wissen, dass es Hinzuverdienstgrenzen gibt, die zu beachten sind. Seit dem 1. Januar 2008 liegt die diese Hinzuverdienstgrenze bei 400 Euro monatlich – zuvor waren es noch von zuvor 355 Euro.
Damit gilt seit 2008, dass auch Rentenempfänger, die jünger als 65 Jahre sind, ihren Rentenanspruch nicht beeinträchtigen, wenn Sie einen Minijob auf 400-Euro-Basis ausüben – im Fachjargon nennt sich dies „rentenunschädlicher Hinzuverdienst“. Gut zu wissen, dass, wenn die monatliche Hinzuverdienstgrenze bis maximal zwei Mal pro Kalenderjahr um das höchstens Doppelte (also bis zu 800 Euro) sich ebenfalls nicht auf die Rentenzahlung auswirken – Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind für Rentner also „ungefährlich“.
Wenn die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro überschritten wird, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, in welcher Höhe die Rente gekürzt wird.
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