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Minijobber

Sowohl der Minijob auf 450 Euro-Basis als auch die kurzfristige Beschäftigung gehören zu den sogenannten geringfügigen Beschäftigungen. Diese Arten von Nebenjobs sind beliebt und man kann sie auch problemlos neben der eigentlichen Hauptbeschäftigung ausüben. So ist es auch kein Wunder, dass viele Menschen einen Minijob als Nebenjob vollführen oder eine kurzfristige Saisonbeschäftigung ihren eigenen nennen. 

Aber was macht einen Minijob zu einem Minijob und eine geringfügige Beschäftigung zu einer geringfügigen Beschäftigungen? Das und vieles mehr zum Thema Minijob als Nebenjob findest du in diesem Artikel.

Geringfügige Beschäftigung und Minijob - was heißt das?

Die geringfügige Beschäftigung ist nichts anderes als eine Teilzeitstelle. Teilzeit bedeutet, dass du weniger als die Vollzeitbeschäftigten arbeitest. Wie viele Stunden als Vollzeit angesehen werden, ist dabei von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Zu den Teilzeitjobs zählen auch alle Nebenjobs und Minijobs auf 450 Euro-Basis.

Die Varianten der Teilzeitbeschäftigungen sind sehr unterschiedlich und reichen von NebenJobs mit wenigen Stunden pro Woche und einem dementsprechend geringen Gehalt bis hin zu fast Vollzeitstellen.

Grundsätzlich gilt, dass jede Beschäftigung, bei der du Geld verdienst, versicherungspflichtig ist. Das heißt, du musst Lohnsteuer zahlen. Wenn es jedoch um die Sozialversicherung und das Steuerrecht geht, nehmen der Minijob auf 450 Euro-Basis und die kurzfristige Beschäftigung eine Sonderstellung ein.

Ein Minijob bedeutet, dass du nicht mehr als durchschnittlich 450 Euro pro Monat verdienen darfst. Der Durchschnitt wird in diesem Fall aus dem Verdienst der letzten 12 Monate gebildet.

Du kannst auch mehrere Minijobs annehmen, jedoch darfst du, wenn alle zusammengerechnet werden, diese Verdienstgrenze von durchschnittlich 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Solltest du jedoch bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben, darfst du allerdings nur einen Minijob annehmen.

Minijobs gibt es übrigens nicht nur bei Unternehmen, sondern sie werden durchaus auch in Privathaushalten angeboten! In diesem Beitrag findest du mehr darüber: Mit einem Minijob im Privathaushalt Geld verdienen - alles, was Du wissen musst.

 

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Minijob und Sozialversicherung

Wenn du bei deinem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienst, ist dieser als Nebenjob sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, er ist von der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung befreit. Du musst also in deinem Minijob keine Beiträge abführen.

Die Sozialversicherungsfreiheit der Krankenversicherung bedeutet übrigens nicht, dass du keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen musst. Das mag paradox klingen, ist aber so. Sozialversicherungsfreiheit bedeutet hier, dass die Möglichkeit besteht, dass dein Arbeitgeber für dich, sofern du krankenversichert bist, nur einen pauschalen Beitrag an die Krankenversicherung abführt. Du selbst zahlst jedoch keinen Krankenversicherungsbeitrag. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen bei einer Tätigkeit auf Minijob-Basis komplett.

Die Minijobs, die nach der Neuregelung von 2013 aufgenommen wurden oder deren Verdienst sich auf 450 Euro erhöht hat, sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt, dass dein Arbeitgeber den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung von 15% abführt. Als Arbeitnehmer musst du den Differenzbetrag bis zum Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen. Zurzeit sind das 3,6% bei einem Gehalt von 450 Euro. Das sind 16,20 Euro pro Monat. Dadurch hast du in deinem Minijob als Nebenjob die vollen Rentenansprüche. Dazu zählen beispielsweise auch die Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Wenn du das jedoch nicht willst, kannst du dich ganz einfach von der Rentenversicherung befreien lassen. Das klappt aber nur, wenn du deinem Arbeitgeber das schriftlich mitteilst.

Minijob und Lohnsteuer

Mit Blick auf die Lohnsteuer ist ein 450 Euro-Job auch eine Besonderheit. Minijobs werden anders als andere Nebenjobs oder Arbeitsverhältnisse behandelt.

Für das Versteuern deines Minijobs auf 450 Euro-Basis gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Die Pauschale Besteuerung des Einkommens
  • Die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte

Im Normalfall entscheidet man sich für die Pauschalbesteuerung. Bei dieser Variante wird das Gehalt aus dem Nebenjob mit 2% pauschal versteuert. Im Regelfall führt dein Arbeitgeber die Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale ab. Theoretisch kann er dir aber diese Kosten überlassen, aber die wenigsten Chefs machen von diesem Recht Gebrauch.

Übrigens: Im Regelfall musst du den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel: Minijob und Steuererklärung

Vorsicht bei Sonderzahlungen im Minijob

So sehr du dich auch über Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder Geschenke zum Firmenjubiläum freuen magst, diese können für dich als Arbeitnehmer in einem Minijob zum Problem werden. Welche dich in Schwierigkeiten bringen können, erfährst du in diesem Artikel: Nebenjob und Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.: In diesem Fall werden Sonderzahlungen teuer

Doch nicht alle Zuschläge bringen dich in Bredouille. Durch manche kannst du sogar problemlos mehr Verdienen als in einem Minijob auf 450 Euro-Basis üblicherweise erlaubt. Welche Möglichkeiten das sind, zeigen wir dir in diesem Beitrag: Zuschläge im Nebenjob: Netto mehr Geld verdienen.

 

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