Nebenjob Ratgeber :: Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebenjob

Auch im Bereich Nebentätigkeit gibt es Fragen, die sich in der Praxis immer wieder stellen. In dieser Rubrik finden Sie die die "populärsten" aufgeführt.
Frage
Bei meinem Hauptarbeitgeber bin ich in Vollzeit beschäftigt. Ich habe nun die Möglichkeit, an den Wochenenden bei einer Tankstelle circa acht Stunden wöchentlich nebenher zu arbeiten. Ich verdiene dabei acht Euro pro Stunde. Ist das ein Minijob mit allen Vorteilen, von denen ich gehört habe oder muss ich mit hohen Abzügen auf meine Nebenbeschäftigung rechnen?
Antwort
Mit Ihrem nebenberuflichen Einkommen bleiben Sie unterhalb der Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Damit üben Sie einen so genannten Minijob aus, der steuer- und sozialversicherungsrechtlich besonders günstig behandelt wird.
Ihr zusätzliches Einkommen, das Sie an der der Tankstelle verdienen, bekommen Sie brutto für netto ausgezahlt, denn die für Ihr Einkommen pauschal anfallenden Steuern in Höhe von 2 Prozent führt Ihr nebenberuflicher Arbeitgeber ab (sofern Sie nicht eine Besteuerung auf Lohnsteuerkarte vereinbart haben, die sich für Sie jedoch steuerlich sehr ungünstig auswirken würde). Er trägt die auf Ihr Einkommen anfallenden Lohnnebenkosten allein: 15 Prozent entfallen auf die Rentenversicherung, 13 Prozent für Krankenversicherungsbeiträge.
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