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Abzüge bei Vollzeitjob und Minijob

 

Eure Frage: Vollzeitjob und Minijob? Welche Abzüge erwartet mich?

Ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber in Vollzeit beschäftigt. Nun habe ich die Möglichkeit, an Wochenenden bei einer Tankstelle circa acht Stunden pro Woche nebenbei auf Minijob-Basis zu arbeiten. Dort würde ich 9,50 Euro die Stunde verdienen. Wenn ich diesen Minijob jetzt annehme, muss ich dann mit hohen Abzügen auf meinen Nebenjob rechnen, oder profitiere ich von den Vorteilen des 450-Euro-Jobs?

 

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Unsere Antwort: Brutto ist (fast) netto

Da du mit deinem Minijob unter der Verdienstgrenze von 450 Euro monatlich bleibst, wird dir dein Lohn für deinen Nebenjob quasi abzugsfrei ausgezahlt. Der Minijob ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich besonders günstig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dein zusätzliches Einkommen an der Tankstelle wird quasi voll ausgezahlt, denn die bei Minijobs anfallenden pauschalen Abzüge für Steuern in Höhe von 2 Prozent führt der nebenberufliche Arbeitgeber ab. Bei Lohnnebenkosten fallen für dich nur dann (geringe) Abzüge an, wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Denn einen Großteil der Abzüge deines Einkommens trägt dein Arbeitgeber: 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenkasse - auf dich kommt höchstens die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages bis zum Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Von diesen Abzügen in deinem Nebenjob kannst du dich jedoch per Antrag durch deinen Arbeitgeber befreien lassen und schon ist dein Bruttogehalt automatisch dein Nettogehalt. 

 

 

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