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Midijob: Mehr als 400 Euro Monatseinkommen


Frage

Mein Arbeitgeber im Minijob möchte mich gern öfter einsetzen. Ich dann allerdings mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Muss ich für diese Beschäftigung nun eine Lohnsteuerkarte vorlegen - und was ist mit den Sozialabgaben?

Antwort

Bei einem Einkommen von mehr als 400 Euro bis zu 800 Euro monatlich (Gleitzone) üben Sie einen so genannten "Midijob" aus.

Sobald Ihr monatlicher Verdienst über 400 Euro liegt, wird Ihr Einkommen

unter Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte versteuert.

Sozialversicherungsrechtlich werden Sie als Midijobber gesondert behandelt. Zwar sind Sie mit einem Einkommen ab 400 Euro sozialversicherungspflichtig, allerdings steigen in der Gleitzone die Beiträge nur sukzessive von anfänglich vier Prozent bei einem Verdienst von 400,01 Euro bis auf 21 Prozent bei einem Einkommen von 800 Euro. Denn Ihr Betrag zur Sozialversicherung bemisst sich nicht nach Ihrem vollen Einkommen. Ihr Arbeitgeber allerdings zahlt immer den vollen Arbeitgeberanteil in Höhe von rund 21 Prozent.

 

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