NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Bist du auf der Suche nach einem Nebenjob, weil das Arbeitslosengeld alleine nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren? Und jetzt stellst du dir die Frage, welche gesetzlichen Bestimmungen du beachten musst und welche Nebenjobs für dich in Betracht kommen? In diesem Beitrag erhältst du alle nötigen Informationen und Tipps rund um die richtige Kombination von Arbeitslosengeld und Nebenjob!

Nebenjob und Arbeitslosengeld richtig kombinieren

 

Was muss ich laut Gesetz beachten, wenn ich mit einem Nebenjob mein Arbeitslosengeld aufbessern möchte?

Fall 1: Der Nebenjob bei Bezug von Arbeitslosengeld I

Möchtest du dir mit einem Nebenjob etwas zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen, ist das gesetzlich bis zu einem Freibetrag von 165 Euro möglich. Einnahmen, die über diesen Freibetrag hinausgehen, werden von deinem Arbeitslosengeld abgezogen. Somit können sich die folgenden Varianten ergeben: Hast du im März in deinem Nebenjob 150 Euro verdient, kannst du nicht nur die 150 Euro sondern auch dein Arbeitslosengeld komplett behalten. Solltest du im April allerdings 300 Euro in deinem Nebenjob verdienen, wird die Differenz zum Freibetrag (300 Euro minus 165 Euro ist gleich 135 Euro) von deinem Arbeitslosengeld abgezogen. Zusätzlich ist im Gesetz festgehalten, dass du beim Bezug von Arbeitslosengeld I bei einem Nebenjob die Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten darfst. Arbeitest du mehr, wirst du laut Gesetz nicht mehr als arbeitslos eingestuft. Dadurch entfällt dementsprechend auch dein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

 

Fall 2: Der Nebenjob bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Beim Arbeitslosengeld II liegt der Freibetrag hingegen bei nur 100 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag in Höhe von 20 Prozent bis zu einem Nebenverdienst von 1,000 Euro und 10 Prozent bei einem Nebenverdienst zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro. Für den Fall, dass du Kinder hast, gelten die gesetzlichen 10 Prozent bis zu einer Höhe von 1.500 Euro . Auch hier ein Beispiel zum besseren Verständnis: Du hast im März 500 Euro mit deinem Nebenjob verdient. Das heißt der Freibetrag beträgt zusätzlich 100 Euro (20 Prozent von 500 Euro). Wenn du im April 1,100 Euro verdienst, beträgt der zusätzliche Freibetrag 110 Euro (10 Prozent von 1,100 Euro). Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es laut Gesetz im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II keine weiteren Einschränkungen.

Entscheidend ist übrigens in beiden Fällen das zusätzliche Nettoeinkommen aus dem Nebenjob für die Berechnung der Abzüge vom Arbeitslosengeld. Von den genannten gesetzlichen Regelungen können sich im Einzelfall aber auch Abweichungen ergeben. Wenn du dir in deinem speziellen Fall unsicher bist, kannst du weitere Informationen bei dem zuständigen Jobcenter in deiner Nähe einholen.

 

Welche Nebenjobs empfehlen sich beim Bezug von Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich sind dir bei der Wahl eines Nebenjobs keine Grenzen gesetzt. Es macht aber Sinn, die Freibeträge im Hinterkopf zu behalten, damit die Abzüge vom Arbeitslosengeld möglichst gering bleiben. Hier sind ein paar Ideen und Inspirationen für Nebenjobs:

 

Nebenjob als Fahrradkurier

Im Auftrag von verschiedenen Restaurants bist du für die Auslieferung von Essen und Getränken zuständig. Bestellungen nimmst du über eine App entgegen. Anschließend holst du diese beim Restaurant ab und lieferst sie zum Kunden. Ein Nebenjob als Fahrradkurier hat den Vorteil, dass du dir deine Arbeitszeit flexibel einteilen kannst. Dadurch bist du in der Lage, selbständig darauf zu achten, ob du den Freibetrag überschreiten möchtest oder nicht. Zusätzlich hast du die Chance, Trinkgeld zu verdienen, welches keinen Einfluss auf den Freibetrag oder das Arbeitslosengeld hat. Auch die Ausrüstung, wie z. B. ein E-Bike wird dir gestellt, sodass du direkt in den Nebenjob starten kannst, ohne bereits vor Beginn deiner Nebentätigkeit große Ausgaben zu haben.

 

Nebenjob im Supermarkt

Um dein Arbeitslosengeld aufzubessern, kann sich auch ein Nebenjob im Supermarkt lohnen. Deine Aufgaben sind ganz vielfältig. Jeden Tag kommen neue Warenlieferungen an, die in die Regale einsortiert werden müssen. Natürlich muss aber auch immer jemand den Kassenbereich im Blick haben. Auch Lager- und Inventurarbeiten zählen zu deinen täglichen Aufgaben. Da Arbeitgeber dich natürlich gerne regelmäßiger einsetzen möchten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du den Freibetrag überschreitest. Wenn du aber genug Zeit für den Nebenjob hast, wird es sich am Ende des Monats trotzdem finanziell für dich lohnen. Finde jetzt den idealen Nebenjob als Aushilfe im Supermarkt in unserer Jobbörse!

 

Heimarbeit als Nebenjob

Heimarbeit ist auch eine sehr gefragte Variante, um sein Arbeitslosengeld aufzubessern. Die Vorteile liegen auf der Hand: Du kannst in gewohnter und entspannter Atmosphäre arbeiten, musst dich nicht durch den täglichen Berufsverkehr quälen und kannst deine Arbeitszeiten ganz flexibel einteilen. Heimarbeit kannst du auf ganz unterschiedliche Art und Weise angehen. Viele verdienen sich mit Online-Umfragen oder Produkttests etwas Geld dazu. Andere wiederum arbeiten als Übersetzer, schreiben gerne Texte oder betreiben ihren eigenen Blog. Auch mit dem Verkauf von altem, nicht mehr benötigtem Zeug auf Ebay, dem Vermieten von Wohnraum über Airbnb oder dem Car-Sharing lässt sich in Heimarbeit das Arbeitslosengeld aufbessern. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Heimarbeit findest du in unserem Ratgeber unter der Kategorie “Heimarbeit”.

 

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