NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Die wenigsten erwarten es: Auch Minijobber haben nach vier Wochen Beschäftigung Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt dieser Anspruch genauso wie bei Vollzeitkräften, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem gehen viele Studierende und Aushilfen davon aus, dass ein Krankenschein automatisch zum Verdienstausfall führt. Diese Fehleinschätzung kann bares Geld kosten. Wer die eigenen Rechte kennt, kann nicht nur Einkommen sichern, sondern auch das Risiko eines überstürzten Jobverlusts deutlich reduzieren.

Rechte im Krankheitsfall sichern und Missverständnisse vermeiden

Ein Nebenjob gilt rechtlich nicht als Arbeit zweiter Klasse. Auch hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz, sofern Beschäftigte länger als vier Wochen angestellt sind. Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Viele junge Menschen haben jedoch Sorge, dass eine Krankmeldung den Unmut des Arbeitgebers weckt und schlimmstenfalls zu einer Kündigung führt. Fachanwälte für Arbeitsrecht bestätigen, dass diese Angst in den meisten Fällen unbegründet ist, solange die Regeln eingehalten werden.

Die klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist ein wichtiger Baustein. Wer rechtzeitig informiert, zeigt Verlässlichkeit. Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, die ausgefallenen Stunden während der Krankheitszeit zu vergüten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist auch, dass Arbeitnehmer ihre eigenen Nachweise dokumentieren, um im Streitfall abgesichert zu sein.

Welche Schritte helfen sofort weiter

Nebenjobber sollten systematisch vorgehen, wenn sie krank werden:

  • Krankmeldung sofort telefonisch oder per Mail an den Arbeitgeber senden.
  • Ärztliches Attest spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen.
  • Alle Unterlagen gut aufbewahren, um Nachweise parat zu haben.
  • Auf seriöse Beratung bei Problemen zurückgreifen, etwa bei Gewerkschaften oder Fachanwälten.

Eine sorgfältige Umsetzung dieser Punkte senkt die Gefahr von Missverständnissen erheblich. Arbeitgeber können so den Ausfall einplanen, und Beschäftigte schützen sich vor unnötigen finanziellen Verlusten.

Krankmeldung korrekt einreichen und Stolperfallen umgehen

Die Fristen rund um die Krankmeldung sind für Nebenjobber genauso verbindlich wie für Vollzeitangestellte. Laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Meldung unverzüglich erfolgen. Das bedeutet praktisch: am ersten Krankheitstag. Wer diese Pflicht versäumt, riskiert, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt. Einige Arbeitgeber verlangen außerdem die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag, was arbeitsvertraglich zulässig ist.

Häufig entstehen Probleme, weil Studierende oder Aushilfen den Unterschied zwischen Krankmeldung und ärztlichem Attest nicht kennen. Eine Krankmeldung ist die sofortige Information an den Arbeitgeber, während das Attest erst später folgt. Besonders kleinere Betriebe legen Wert auf eine klare Kommunikation, um den Personaleinsatz planen zu können. Wer diese Unterscheidung verinnerlicht, vermeidet unnötige Konflikte.

Tipp: Ein ehrliches Gespräch mit Vorgesetzten kann Spannungen vorbeugen. Viele Arbeitgeber reagieren gelassener, wenn sie frühzeitig informiert sind. Transparenz schafft Vertrauen, auch wenn kurzfristige Ausfälle ärgerlich sein können. Wer dagegen einfach nicht erscheint, riskiert nicht nur den Lohn, sondern gefährdet auch das Arbeitsverhältnis.

Typische Irrtümer rund um Krankheitszeiten im Nebenjob

Viele Beschäftigte glauben, dass sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten. Das ist ein verbreitetes Missverständnis. Entscheidend ist nicht die Arbeitszeit, sondern die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nach einem Monat besteht der Anspruch unabhängig vom Stundenumfang. Laut Angaben des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.02.1997, Az. 5 AZR 83/96) gilt das auch für geringfügig Beschäftigte.

Verwirrung stiftet auch die Frage, ob ein befristeter Vertrag besonderen Einschränkungen unterliegt. Rechtlich macht es keinen Unterschied. Wer innerhalb der Frist erkrankt, erhält ebenfalls Entgeltfortzahlung. Nur wenn der Vertrag während der Krankheit endet, entfällt der Anspruch. Diese Klarstellung ist für viele Betroffene wichtig, da gerade Nebenjobs oft auf wenige Monate begrenzt sind.

Besonders in der Gastronomie oder im Handel fühlen sich viele Nebenjobber unsicher. Die schnelle Personalfluktuation sorgt für das Gefühl, ersetzbar zu sein. Arbeitgeber nutzen manchmal diese Unsicherheit, um Pflichten zu umgehen. Beschäftigte sollten daher genau wissen, welche Rechte sie haben und wann sie durchsetzbar sind. 

 

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