NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Nach deinem Studium oder deiner Ausbildung hast du sicherlich die stressige und gleichzeitig auch aufregende Bewerbungsphase für einen ersten “richtigen” Job überstanden. Dutzende Bewerbungen wurden von dir an die verschiedensten Firmen geschickt und jetzt steht zwischen dir und deinem neuen Job nur noch die Unterschrift im Arbeitsvertrag? Natürlich hast du dir alles genauestens durchgelesen und bist wahrscheinlich auch über Klausel der Probezeit gestolpert. Die Dauer der Probezeit beträgt heutzutage nicht selten sechs Monate, in denen es heißt, sich von der besten Seite zu zeigen, Herausforderungen und schwierige Momente zu meistern und auch herauszufinden, ob der neue Job so ist, wie man ihn sich vorgestellt hat. Laut einer Studie übersteht jeder fünfte Arbeitnehmer nicht die vorgegebene Probezeit beim neuen Arbeitgeber. Wir erklären dir, was es genau mit der Probezeit auf sich hat und was du darüber wissen solltest.

Probezeit überstehen

 

Grund und Dauer der Probezeit

Durch oft komplizierte Auswahlverfahren können Personaler im Bewerbungsverfahren meist nur grob festlegen, ob du für die vakante Stelle geeignet bist, oder nicht. Ein genaueres Bild, ob dir die Stelle wirklich liegt und, ob man die Erwartungshaltung erfüllt, zeigt erst die Praxis. Die Probezeit ist quasi eine Testphase im Beruf, um mehr als nur einen ersten Eindruck zu bekommen - sowohl für den Arbeitgeber als auch für dich! Gesetzlich ist genau geregelt, wie lange die Probezeit sein darf, wie der Urlaubsanspruch aussieht und wie das mit dem Kündigen genau funktioniert.

Vorab ist zu sagen, dass gesetzlich eine Probezeit für unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse nicht vorgeschrieben ist. Fehlt im Arbeitsvertrag eine Aussage darüber, was äußerst selten vorkommt, gibt es schlichtweg keine Probezeit. Die maximale Dauer der Probezeit liegt laut BGB bei sechs Monaten. Abweichungen sind jedoch nach Tarifvertrag möglich. Eine einvernehmliche Verlängerung der Probezeit durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ist innerhalb der ersten sechs Monate zulässig, jedoch nur für weitere 6 Monate, auch dann, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist.

 

Kündigen in der Probezeit

Während der Probezeit greift die gesetzliche Kündigungsfrist nicht. Das heißt, dass der Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis, auch am letzten Tag der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Probezeit, grundlos und ordentlich kündigen können. Eine Kündigungsfrist existiert, jedoch deutlich verkürzt mit einer Dauer von 14 Tagen. Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, ist auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich. Eine fehlende Eignung des Arbeitnehmers ist aber kein wichtiger Grund, denn der Sinn der Probezeit ist es, die Eignung festzustellen. Andere Vorfälle, wie Sabotage, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl hingegen sind wichtige Gründe für eine sofortige Kündigung. Hast du die Probezeit erfolgreich gemeistert, verlängert sich die Kündigungsfrist, angefangen bei vier Wochen, mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. 

 

Krank in der Probezeit

Krank während der Probezeit

Solltest du in der Probezeit krank werden, ist dies erstmal nichts Schlimmes. Auch über eine Verlängerung der Dauer der Probezeit musst du dir keine Sorgen machen, denn die “fehlenden Tage” dürfen nicht einfach hinzuaddiert werden. Jedoch ist Krankheit ein heikles Thema während deiner Profilierungsphase. Solltest du regelmäßig krank sein und dadurch deine Arbeit vernachlässigen, kann der Arbeitgeber vermuten, dass du schnell anfällig für Erkrankungen bist oder öfter blau machst. Aus diesem Grund darf er dir das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich kündigen, wenn keine Sittenwidrigkeit festgestellt werden kann. Sittenwidrig wäre die Kündigung beispielsweise bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung. Natürlich kann jeder einige Male während einer 6-monatigen Probezeit krank werden, jedoch solltest du mit übermäßigen Krankheitstagen nicht auffallen.

 

Urlaub während der Probezeit

In der Praxis sieht es oft so aus, dass man in der Probezeit keine oder nur wenige Urlaubstage in Anspruch nimmt. Vor allem in den ersten Monaten kommt es nicht gut an, wenn man Urlaub einreicht. Anders ist es natürlich, wenn der Urlaub schon vor der Bewerbung gebucht und auch im vor Antritt des Jobs mit den Vorgesetzten abgesprochen wurde. Von der gesetzlichen Seite sieht es grundlegend jedoch so aus, dass du auch in der Probezeit einen Urlaubsanspruch hast. Der Anspruch sichert dir pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubes zu - also bei beispielsweise 24 Urlaubstagen im Jahr wären das zwei Tage pro Monat. Falls du, aus welchen Gründen auch immer, die Probezeit nicht überstehst oder selbst vor Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis beendest, steht dir rein rechtlich die Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage für die Zeit, die du dort angestellt warst, zu. Die Höhe richtet sich dabei nach deinem Gehalt.

 

So meisterst du die Probezeit

Es gibt kein pauschales Rezept, um jede Probezeit mit Erfolg zu meistern, oft jedoch reichen schon einfache Tipps, um beim neuen Arbeitgeber und auch bei den neuen Kollegen einen positiven Eindruck zu hinterlassen und die Probezeit leichter zu überstehen.

  • Werde Teil des Teams

Eine neue Umgebung, neue Aufgaben, (noch) unbekannte Menschen - all das kann für den Anfang ein bisschen viel werden, jedoch lohnt es sich immer, einen guten Draht zu den anderen Mitarbeitern und Vorgesetzten zu haben. Iss ruhig mit ihnen zusammen zu Mittag, nimm an Teamevents teil und bleibe auch mal beim Feierabendbier dabei, um sie besser kennenzulernen und einen sympathischen Eindruck zu hinterlassen, auch wenn du dich noch so sehr auf dein Zuhause freust.

  • Zeige Eigeninitiative

Falls du eine Aufgabe erledigt hast, solltest du nicht darauf warten, bis jemand dir eine neue gibt. Hier hinterlässt du einen besseren und kompetenten Eindruck, wenn du selbst Eigeninitiative zeigst und nach neuen Aufgaben fragst oder eigene Vorschläge für andere Erledigungen gibst.

  • Spare dir unnötige Fragen

Hast du auf der Arbeit Zugriff auf das Internet, hilft es in vielen Situationen schon, wenn du Fragen, die dir vielleicht etwas unnötig vorkommen, googelst und so die Antwort selbst findest. Oft dauert dies nur wenige Sekunden und stört nicht die Konzentration deiner Vorgesetzten und Kollegen. Außerdem zeigst du so, dass du auch selbstständig arbeiten kannst.

  • Beachte die Hierarchie

Auch, wenn man dir gesagt hat, dass in dem Unternehmen, in dem du arbeitest, flache Hierarchien herrschen, solltest du dir darüber klar sein, welche Vorgesetzten, Abteilungen und Abläufe es in der Firma gibt. Es mag vielleicht jemanden geben, bei dem dies nicht gut ankommt und deswegen solltest du hier Vorsicht walten lassen.

  • Geh richtig mit Kritik um

Nicht jeder macht bereits in den ersten Monaten alles richtig und das wissen auch deine Vorgesetzten. Sollte es also mal vorkommen, dass in einem Feedbackgespräch etwas an dir oder deiner Arbeitsweise kritisiert wird, dann reagiere nicht gleich angegriffen, sondern reflektiere dein Verhalten und nimm die Kritik auch an. Auf diese Weise zeigst du, dass du daran interessiert bist, deine Arbeitsweise zu optimieren und man auch mit dir reden kann.

 

Das Übernahmegespräch

Hast du die Probezeit erfolgreich hinter dir gelassen und dir keinen Fauxpas erlaubt, kannst du erstmal stolz auf dich sein. Sicherlich steht jetzt ein Übernahmegespräch mit deinen Vorgesetzten an, in dem eine Bilanz der letzten Monate gezogen wird. Wie ist die Probezeit insgesamt verlaufen? Welche Erfolge und Misserfolge gab es? Welche deiner Stärken und Schwächen sind besonders hervorgestochen und woran solltest du noch arbeiten? Mit diesen Fragen kannst du dich gut auf das Übernahmegespräch nach der Probezeit vorbereiten. Außerdem kannst du dieses Gespräch auch gleich nutzen, um die Arbeitskonditionen und das Gehalt anzusprechen, wenn du besonders hervorragende Arbeit geleistet hast. Siehe die Probezeit nicht als etwas Negatives, sondern eher als eine Chance, deinen neuen Arbeitsplatz zu entdecken und zu gucken, ob er zu dir und deinen Erwartungen passt.

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