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Du übst einen Teilzeitjob aus, möchtest aber von Teilzeit auf Vollzeit wechseln, da du beispielsweise dein Studium abgeschlossen hast, einer vorherig ausgeübten Vollzeitstelle nicht mehr nachgehst oder einfach mehr Zeit hast? Alles, was du zu diesem Thema wissen solltest, findest du in diesem Blogartikel.

Vollzeit arbeiten

 

Kann man von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?

Das Wichtigste zuerst: Kann man überhaupt von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?

Leider gestaltet sich dieser Vorgang nicht ganz so einfach. Im Gegensatz zum Wechsel auf Teilzeit, hat man hier keinen rechtlichen Anspruch. Der Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, deinem Wunsch nachzugehen, muss dich aber laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bevorzugen, sobald eine passende Vollzeitstelle im Unternehmen frei ist. Zudem gibt es auch ein paar Voraussetzungen, die man erfüllen sollte. 

Von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln ist aber keinesfalls unmöglich. Seit Januar 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Diese ist vor allem für diejenigen relevant, die sich noch in einem Vollzeitjob befinden und überlegen, die wöchentliche Stundenzahl zu reduzieren. Was man beachten muss, wenn man von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, erfährst du in unserem anderen Blogbeitrag

 

Hat man einen Anspruch auf Vollzeit?

Direkt gesagt: Man hat keinen Anspruch auf Vollzeit. Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, deinem Wunsch der Stundenerhöhung nachzukommen. Schon 2017 hat man einen entsprechenden Gesetzesentwurf dafür aufgelegt, der bei dieser Problematik anknüpft, allerdings ist die Verabschiedung gescheitert. Das bedeutet zusammengefasst, dass der Arbeitnehmer quasi auf den gute Willen des Arbeitgebers angewiesen ist. Doch zum Glück gibt es auch hier ein paar Ausnahmefälle. Einer ist beispielsweise die Brückenteilzeit.

 

Brückenteilzeit

Wie eben bereits erwähnt, gibt es seit 2019 die Brückenteilzeit. Über dieses Thema kursieren allerdings noch einige Fragen. Hier gibt es aufschlussreiche Antworten für dich.

 

> Was ist Brückenteilzeit?

Die Brückenteilzeit bietet Arbeitnehmern eine befristeten Teilzeitstelle mit Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit, so kannst du ohne Problem von Teilzeit auf Vollzeit wechseln. Die Brückenteilzeit bietet dir also die Möglichkeit, zeitlich befristet in Teilzeit zu arbeiten und nach Ablauf der vereinbarten Dauer wieder auf Vollzeit zu wechseln. Wichtig ist, dass man bei Brückenteilzeit mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre verkürzt arbeiten kann. 

Das Ganze läuft so ab:

Du stellst einen Antrag auf Stundenreduzierung und Brückenteilzeit. In diesen Antrag legst du bereits fest, wie viele Stunden du wöchentlich arbeiten möchtest, ebenso wie die Dauer deiner Teilzeitbeschäftigung. Nach Ablauf dieses Zeitraum kehrst du wieder auf Vollzeit zurück.

 

> Brückenteilzeit - Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Um Brückenteilzeit auszuüben, müssen natürlich gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:

  • Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Arbeitnehmer*innen
  • Du bist bereits mehr als 6 Monate in der Firma angestellt
  • Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung der Arbeitsstunden in Textform gestellt werden
  • Es stehen keine betriebliche Gründe entgegen (z.B. Der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Unternehmen wird maßgeblich beeinträchtigt)

Gründe für deinen Wechsel musst du nicht angeben.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, hast du Anspruch auf die Brückenteilzeit. 

 

> Befristete Teilzeit?

Die befristete Teilzeit ist quasi ein Synonym für die Brückenteilzeit. Stellt man als Arbeitnehmer einen Antrag auf Teilzeit in Textform, drei Monate vor gewünschter Stundenreduzierung, erwähnt aber keinen Zeitraum der Verkürzung, so wird der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit als unbefristet angesehen. Allerdings ist es hier jedoch schwer, wieder von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln. Gibt man aber schon im Antrag an, dass man nur befristet in Teilzeit arbeiten möchte, das heißt zwischen 12 Monaten und fünf Jahren, so handelt es sich um die Brückenteilzeit, auch befristete Teilzeit. Ist die festgelegte Dauer abgelaufen, ändert sich das Arbeitsverhältnis wieder auf Vollzeit. 

 

Zurück in die Vollzeit - so funktioniert es:

Wie man also zurück in die Vollzeit kehren kann, ist abhängig, ob die Teilzeitstelle befristet oder unbefristet ist. Arbeitet man nur befristet in Teilzeit, das heißt Brückenteilzeit, so gestaltet sich der Wechsel einfacher, da es vertraglich vereinbart ist, dass man nach Ablauf der festgelegten Zeit wieder von Teilzeit auf Vollzeit wechseln kann. Ist man jedoch unbefristet in Teilzeit angestellt, gestaltet sich das Ganze wesentlich schwieriger, da man kein Recht auf einen Wechsel hat. 

In beiden Fällen gilt allerdings ein ähnliches Ablaufschema:

  • Man muss in einem schriftlichen Antrag den Arbeitgeber über den Wunsch, seine Stunden zu erhöhen, informieren. Dieser Antrag sollte bereits die gewünschte wöchentliche Stundenanzahl beinhalten, ebenso wie das Startdatum.
  • Nun ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dich zu informieren, sobald einen Vollzeitstelle im Unternehmen frei wird.Im Anschluss kannst du dich dann auf die gewünschte Stelle intern bewerben. 
  • Natürlich kann dein Arbeitgeber deinem Wunsch auch direkt nachkommen und deine Stundenzahl erhöhen. So fallen die letzten 2 Schritte weg.

 

Fazit: Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln

Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln ist nicht immer einfach. Daher sollte man sich schon im Vorhinein Gedanken machen, wie viele Stunden man langfristig arbeiten möchte. Ist man zuerst in einer Vollzeitstelle, sollte man sich überlegen, ob man befristet oder unbefristet in Teilzeit arbeiten möchte, um sich so die Option der erneuten Stundenerhöhung offen zu halten. Arbeitet man von Anfang an einen Teilzeitjob, ist es schwieriger auf Vollzeit zu wechseln. Mit der Brückenteilzeit hat man aber quasi ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

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