NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Arbeitnehmer müssen irgendwie jeden Tag zur Arbeit kommen. Das kostet nicht nur Zeit und gelegentlich Nerven, sondern auch Geld. Damit es nicht zu hohen Belastungen kommt, gibt es seit dem Jahr 2001 die sogenannte Entfernungspauschale. Um was es sich dabei handelt und wie du von der Entfernungspauschale Gebrauch machen kannst, verraten wir dir im Folgenden.

 

Entfernungspauschale

 

Entfernungspauschale: Ein einfaches Prinzip 

Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale recht einfach aufgebaut. Das System erlaubt dir, 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zu deinem Arbeitsplatz von der Steuer abzusetzen. Dabei ist es auch egal, welches Verkehrsmittel nu nutzt. Ob du mit dem Auto, mit der Bahn, dem Bus, dem Fahrrad oder gar zu Fuß zur Arbeit gehst, ist also ganz und gar dir überlassen. Es ist nicht einmal erforderlich, Belege zu sammeln. Lediglich die Reise per Flugzeug ist von der Regelung ausgenommen.
Wie so oft liegt der Teufel aber im Detail. Das fängt damit an, dass das Finanzamt nur die einfache Strecke bei der sogenannten verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale berücksichtigt. Zwar fährst du natürlich jeden Tag zu deiner Arbeit und später wieder nach Hause, für den Fiskus ist jedoch nur die erste Strecke von Interesse. Liegt dein Arbeitsplatz also zum Beispiel 50 km entfernt von deinem Wohnort, so kannst du auch nur diese 50 km von der Steuer absetzen und nicht 100 km, die bei Hin- und Rückfahrt anfallen würden. Ebenfalls zu beachten ist die Anzahl der Fahrten. Bist du einmal krank oder arbeitest im Home Office, so kannst du an diesen Tagen auch keine Entfernungspauschale geltend machen. Außerdem erkennt das Finanzamt nur Fahrten zu deiner "ersten Tätigkeitsstätte" an. Das ist der Ort, an dem du normalerweise und überwiegend deiner Arbeit nachgehst. Arbeitest du also etwa im Außendienst, so ist lediglich die Fahrt zum Büro von Interesse. Alle weiteren Fahrten während deiner Arbeitszeit können höchstens noch als Dienstreisen steuerlich geltend gemacht werden.

Lohnt sich die Entfernungspauschale? 

Auch kleine Umwege werden vom Finanzamt in der Regel nicht berücksichtigt. Ausschlaggebend für die Summe der Entfernungspauschale ist stets die kürzeste Straßenverbindung. Du kannst versuchen, eine längere Strecke anzugeben, dies wird aber nur akzeptiert, wenn du diese auch häufig fährst und du deinen Arbeitsort damit schneller erreichen kannst. Eine längere Strecke über die Autobahn ist also in der Regel in Ordnung.
Bei der Berechnung spielen nur volle Kilometer eine Rolle. Bei einer Strecke von 53,9 km wird das Finanzamt also nur 53 km berücksichtigen. Bei 220 Arbeitstagen würdest Du so 198 km sammeln, die bei der Steuererklärung nicht relevant sind. Darüber hinaus ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gedeckelt. Alles, was darüber hinaus geht, kann von der Steuer nicht abgesetzt werden. Aus eben diesem Grund ist die Entfernungspauschale nicht immer der beste Weg, um Steuern zu sparen. Die einzige Ausnahme besteht in Fahrten mit dem eigenen Wagen oder einem Dienstwagen. In diesem Fall musst du Mehrkosten aber nachweisen können. Das bedeutet, dass du alle Tankzettel, die über das Jahr anfallen, am besten akribisch aufbewahrst und stets deinen Kilometerstand protokollierst - bei deinem eigenen Wagen auch bei Privatfahrten.

Der "Lebensmittelpunkt" 

Streitigkeiten gibt es auch immer wieder darüber, wo denn eigentlich der Wohnort eines Arbeitnehmers zu finden ist. Manch einer verfügt über zwei Wohnungen und entscheidet sich dann natürlich bevorzugt dafür, den etwas weiter entfernten Wohnort bei der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt erwartet jedoch, dass du die Entfernung zwischen deiner Arbeitsstätte und dem Lebensmittelpunkt berechnest. In jedem Fall musst du dich mit wenigstens 10 Prozent an den Haushaltskosten und Lebensführungskosten beteiligen. Damit will der Fiskus verhindern, dass gerade junge Arbeitnehmer einfach ein Zimmer im Haushalt der Eltern angeben.

Entfernungspauschale

 

Entfernungspauschale bei Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften

Wie bereits erwähnt, kannst du von der Entfernungspauschale grundsätzliche auch dann profitieren, wenn du deinen Arbeitsplatz mit Bus und/oder Bahn erreichst. Auch hier gilt grundsätzlich der Maximalbetrag von 4.500 Euro. Solltest du diesen übersteigen, kannst du deine Fahrtkosten dennoch von der Steuer absetzen. In einem solchen Fall musst du aber über Nachweise über die tatsächlich entstandenen Kosten verfügen.
Fährst du mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit, so kannst du ebenfalls die Entfernungspauschale in deiner Steuererklärung geltend machen. Allerdings zählt auch hier einmal mehr nur die kürzeste, einfache Strecke. Umwege, um Mitfahrer abzuholen, werden vom Finanzamt also nicht berücksichtigt.

Es lohnt sich, Fahrtkosten abzusetzen

Unter dem Strich ist es immer eine gute Idee, entstandene Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer abzusetzen. Über das gesamte Jahr kommen so einige Kilometer zusammen und die Fahrtkosten sind gerade für Pendler oft einer der größten Kostenfaktoren überhaupt. Wer sich hier also einmal im Jahr etwas Zeit nimmt, kann sich über hohe Rückzahlungen durch Vater Staat freuen.

 

 

 

 

 

 

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