NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Firmenhandys zur Verfügung. Das ist natürlich eine super Sache. Vor allem dann, wenn es sich um ein gutes Handy handelt und es auch privat genutzt werden darf. Doch wie es auch bei anderen Dingen im Arbeitsleben der Fall ist, sollten Arbeitnehmer einige Dinge beachten. Denn ein Firmenhandy ist natürlich nicht das gleiche wie ein Privathandy.

Um was für eine Arbeit es sich handelt, ist dabei im Grunde egal. Es spielt also keine Rolle ob du einem Vollzeitjob, einen Nebenjob oder einen Ferienjob nachgehst. Gewisse Dinge gilt es in allen Fällen zu beachten. Daher schauen wir uns nun am besten an, worauf es bei der Nutzung von Firmenhandys ankommt.

Private Nutzung ist nicht immer erlaubt

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihr Firmenhandy auch zu privaten Zwecken nutzen können. Das ist jedoch nicht ohne Weiteres der Fall. Denn eine private Nutzung ist wirklich nur dann erlaubt, wenn eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. Natürlich gibt es noch die stillschweigende Duldung. Diese greift allerdings nur dann, wenn dem Arbeitgeber bewusst ist, dass das Handy privat genutzt wird. Meistens ist eine private Nutzung des Firmenhandys jedoch kein Problem. Es ist sogar recht häufig der Fall, dass das Handy einen guten Handytarif hat, der sich wunderbar für eine private Nutzung anbietet. In der Regel gibt es höchstens technische Einschränkungen. Es dürfen also beispielsweise nur Apps heruntergeladen werden, die vom Unternehmen freigegeben wurden. Das ist aber von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Auf jeden Fall ist es sinnvoll seinen Arbeitgeber diesbezüglich zu fragen. So lassen sich Probleme im Vornherein vermeiden.

Firmenhandys

Datenschutz bei privater Nutzung

Sofern ein Firmenhandy privat genutzt werden darf, kann der Arbeitgeber die Verbindungsdaten nicht einfach so einsehen. Außerdem ist es ihm nicht gestattet, die Inhalte von Mails oder SMS zu überprüfen. Selbst dann, wenn es sich dabei nicht um private Mails/SMS handeln sollte. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht seine Mitarbeiter dazu aufzufordern, das Firmenhandy auszuhändigen. Es befindet sich nämlich weiterhin im Besitz des Unternehmens. Arbeitnehmer dürfen zuvor jedoch ihre privaten Daten löschen. Du musst dir also keine Sorgen darum machen, dass dein Arbeitgeber etwas über dein Privatleben erfährt. Andere Regelungen gelten nur dann, wenn eine private Nutzung nicht erlaubt ist.

Ständige Erreichbarkeit wird nicht vorausgesetzt

Aus rechtlicher Sicht bedeutet ein Firmenhandy noch lange nicht, dass Arbeitnehmer rund um die Uhr erreichbar sein müssen. An freien Tagen besteht hierzu keine Pflicht und auch an Wochentagen müssen Arbeitnehmer nicht ständig erreichbar sein. Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn vertraglich eine Rufbereitschaft vereinbart wurde. Sollte das der Fall sein, müssen Mitarbeiter eines Unternehmens Anrufe immer entgegennehmen. Dafür stehen Arbeitnehmern aber auch Vergütungsansprüche zu.

Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Haftung

Falls das Firmenhandy sensible Daten über das Unternehmen enthält, hat der Arbeitnehmer dafür zu sorgen, dass diese nicht in die falschen Hände geraten. Außerdem muss er unter Umständen für Schäden am Firmenhandy haften. Das gilt auch dann, wenn das Handy verloren oder gestohlen wird. Allerdings muss diesbezüglich zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden werden. Bei grober Fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer haften. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise wenn das Handy im Rauschzustand beschädigt, einfach in einem Restaurant liegengelassen oder keinen PIN hat und dann gestohlen wird. In solchen Fällen müsste der Arbeitnehmer nicht nur für den finanziellen Schaden aufkommen, sondern könnte auch eine Abmahnung erhalten

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