Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten nicht nur in einem einzigen Job. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten 2023 rund 4,7 Prozent aller Erwerbstätigen eine Nebentätigkeit – das sind über zwei Millionen Personen. Besonders beliebt sind Minijobs: Laut Bundesagentur für Arbeit übten im Juni 2023 etwa 3,5 Millionen Menschen einen solchen Nebenjob zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung aus. Doch wie viel Nebenjob ist eigentlich erlaubt, und ab wann wird es rechtlich problematisch?
Arbeitgeber müssen bei Nebenjobs oft gefragt werden
Eine Nebentätigkeit klingt nach einer privaten Entscheidung, doch ganz so einfach ist es nicht. Arbeitsverträge enthalten häufig Klauseln, die zusätzliche Jobs nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlauben. Der Hintergrund liegt in der Fürsorgepflicht des Unternehmens und in gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit. Wer trotz klarer Regelungen ohne Absprache jobbt, riskiert Konsequenzen. Diese reichen von einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung des Hauptarbeitsverhältnisses.
Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen
Die Arbeitszeit ist in Deutschland streng reguliert. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, verteilt auf sechs Tage. Bei zwei Jobs summieren sich die Stunden und schnell gerät man über die zulässige Grenze. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten. Wer also seinen Nebenjob verschweigt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern bringt auch den Hauptarbeitgeber in rechtliche Schwierigkeiten.
Krankmeldungen werden im Nebenjob besonders kritisch betrachtet
Krankschreibung bedeutet in erster Linie, dass sich ein Arbeitnehmer erholen soll, um bald wieder einsatzfähig zu sein. Genau hier beginnt die Schwierigkeit, wenn parallel ein Nebenjob ausgeübt wird. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass eine Nebentätigkeit während einer Krankmeldung nur dann zulässig ist, wenn sie die Genesung nicht behindert. Wer trotz ärztlicher Bescheinigung für körperliche Einschränkungen schwer belastende Arbeiten übernimmt, riskiert ernsthafte Konsequenzen im Hauptjob.
Vertrauensbruch kann existenzielle Folgen haben
Arbeitgeber bewerten in solchen Fällen nicht nur die Arbeitsleistung, sondern auch das Vertrauensverhältnis. Ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt fehlt und gleichzeitig Geld im Nebenjob verdient, setzt seinen Ruf aufs Spiel. Vertrauen ist in jedem Beschäftigungsverhältnis das Fundament, und einmal gebrochen, lässt es sich kaum reparieren. Fachanwälte für Arbeitsrecht berichten regelmäßig davon, dass solche Fälle oft vor Gericht enden. In vielen Situationen entscheidet das Gericht zugunsten des Arbeitgebers, wenn nachweisbar ist, dass die Nebenbeschäftigung den Heilungsprozess verzögert hat.
Wettbewerbsklauseln sind für Nebenjobs eine Falle
Wettbewerbsklauseln entwickeln sich in vielen Arbeitsverträgen zu echten Stolperfallen. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen bei einem direkten Konkurrenten einsetzen. Diese Regelungen untersagen es also, während eines laufenden Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen tätig zu werden, das mit dem eigenen Arbeitgeber im Wettbewerb steht. Besonders im Einzelhandel oder in der Gastronomie fällt dieses Problem immer wieder auf, da die Märkte stark durchmischt und Arbeitgeber oftmals unmittelbare Konkurrenten sind. Schon ein scheinbar harmloser Minijob im benachbarten Geschäft kann in solchen Fällen juristisch als Verstoß gewertet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind solche Klauseln rechtlich zulässig, solange sie inhaltlich ausgewogen sind und die Beschäftigten nicht unangemessen benachteiligen. Entscheidend ist also, dass sie verhältnismäßig ausgestaltet sind und nicht zu einem vollständigen Berufsverbot führen.
Verträge gründlich analysieren schützt vor Ärger
Ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag ist deshalb für jeden Arbeitnehmer unerlässlich. Nicht jede Wettbewerbsklausel, die dort auftaucht, hält einer rechtlichen Prüfung tatsächlich stand. Manche Formulierungen sind zu allgemein oder schränken Beschäftigte übermäßig ein, wodurch sie unwirksam werden können. Andere Klauseln hingegen sind klar formuliert und dadurch voll wirksam. Wer an dieser Stelle unsicher bleibt, sollte im Zweifel professionelle Unterstützung suchen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann schnell einschätzen, ob eine Klausel rechtlich Bestand hat oder nicht. Auch der Deutsche Anwaltverein rät Beschäftigten eindringlich, diese Vertragsbestandteile ernst zu nehmen, da bereits kleine Nachlässigkeiten schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können.