NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

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Endlich Schulferien oder studienfreie Zeit. Für einige Teenager und Studenten bedeutet das erstmal sich vom Alltagsstress erholen und Seele baumeln zu lassen. Andere hingegen nutzen diese Zeit, um sich nebenher ein paar Kröten zu verdienen. Doch auch für Ferienjobs gibt es Regeln. Gesetzliche Vorschriften die Schüler und Studierende kennen und beachten sollten. Weiß man nicht über sie bescheid oder ignoriert man diese, kann sich einerseits die Jobsuche ziemlich in die Länge ziehen und andererseits die Arbeit nicht mehr lohnen.

Kennt man sie, stellen sich einem noch viele weitere Fragen: Wieviel Geld kann ich bei einer solchen kurzfristigen Beschäftigung verdienen? Wie alt muss ich mindestens für einen solchen Nebenjob sein? 

Antworten zu diesen und weiteren Fragen rund ums Thema Ferienjob geben wir dir jetzt:

Mindestalter - Regeln und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Wer unter 13 Jahren ist, darf überhaupt nicht arbeiten. Dieser Grundsatz kommt aus dem Jugendschutzgesetz und verhindert, dass es in Deutschland zu sogenannter Kinderarbeit kommt.

Jugendliche, die über 13 Jahre alt sind, dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern arbeiten. Schüler, die zwischen 13 und 15 Jahre alt sind, dürfen zwar einen Ferienjob ausüben, aber noch keinen Nebenjob in Vollzeit. Pro Werktag sind maximal zwei Stunden erlaubt und diese nur im Zeitraum von 8 Uhr bis 18 Uhr. Man darf aber auch nicht jeder Arbeit nachgehen. Tätigkeiten, bei denen man sich Gefahren aussetzt oder bei denen du mit Stoffen in Berührung kommst - wie zum Beispiel Alkohol und Zigarren - die vom Gesetzgeber für dich strengstens Verboten sind, darfst du nicht ausüben. Klassische Schülerjobs sind das Austragen von Zeitungen, Babysitten, im Supermarkt Regale auffüllen oder das Erteilen von Nachhilfe.

Ganztags-Ferienjobs für Schüler

Nebenjobs, bei denen man mehr als zwei Stunden täglich arbeitet, sind also für U15-Jährige tabu. Aber auch Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen aufgrund ihrer Schulpflicht Beschränkungen im Ferienjob beachten. Du darfst höchstens 4 Wochen im Jahr und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Je nach alter unterscheidet sich der Zeitraum und die Werktage an denen gearbeitet werden darf. Was als Schüler genau gestattet ist, findest du unter anderem in unseren Blogposts Regeln, die Schüler mit einem Nebenjob beachten sollten und Ferienjobs und die Rechtslage: 11 Fragen und die Antworten

Regeln für Studenten

Studierende fallen in der Regel nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz. Aber Vorsicht - auch Studenten müssen einige Dinge beachten - sonst wird der Ferienjob zum Ferienflop. Ausführliche Informationen finden Studenten im Ratgeber Nebenjobs - Was Studenten wissen sollten

Minijobs und Saisonbeschäftigung

Meist handelt es sich bei Ferienjobs um Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen. Beim steuer- und sozialversicherungsfreien Minijob auf 450-Euro-Basis liegt die jährliche Verdienstobergrenze bei 5.400 Euro - wenn man alle möglichen Zuschläge auslässt. Bei der kurzfristigen Saisonbeschäftigung gibt es zwar keine monatliche Verdienstobergrenze, aber es darf nicht mehr als 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück gearbeitet werden. Alles Wissenswerte zu den Beschäftigungsarten findest du in unseren Ratgebern Minijob bis 450 Euro  und Kurzfristige Beschäftigung (Saisonbeschäftigung).

Brauchst du eine Unfallversicherung?

Nein, über die Firma die dich Beschäftigt, bist du gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt sowohl während der Arbeitszeit als auch für den Hin- und Rückweg. Als Hin und Rückweg zur Arbeit gilt allerdings nur die direkte Strecke. Jeder weitere Schlenker zum Supermarkt, Bäcker oder nach der Arbeit zur Freundin sind nicht mit inbegriffen. 

Du bist noch auf der Suche nach einem Ferienjob? Dann schaue dich doch gleich mal auf der Jobbörse von NebenJob Zentrale um.

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