NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Wenn du auf der Suche nach einem Werkstudentenjob oder einem Nebenjob bist, erfährst du in diesem Blogpost alles, was du wissen musst, bevor es mit dem Jobben losgehen kann. 

Zunächst einmal brauchst du dir keine Sorgen machen, dass sich ein Nebenjob nicht mit deinem Studium vereinbaren lässt. Es gibt einige Jobs, die du nach den Vorlesungen und Seminaren ausüben kannst. Weil du als Student natürlich zeitlich während des Semesters und der Semesterferien flexibel sein kannst, stellen zahlreiche Unternehmen Studenten gerne als Aushilfe an. Für deinen Studentenjob brauchst du übrigens auch keinerlei Erlaubnis deiner Uni.

Hast du allerdings vor, neben deinem Studium mehrere Nebenjobs auszuüben und somit in mehreren Beschäftigungsverhältnissen stecken, gibt es einige Regelungen, die du beachten solltest. 

Regelungen, die du als Student beachten musst

 

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Thema Versicherung

In Sachen Sozialversicherung gibt es einiges zu beachten. Denn um die günstigen Sozialversicherungsbeiträge als Student beziehen zu können, musst du natürlich nicht nur an einer Universität, Hochschule oder Akademie eingeschrieben sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du als “ordentlicher Student” gelten musst. Das bedeutet, dass dein Studium und nicht das Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund stehen. Wenn du also einen Nebenjob als Student ausübst, darfst du pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Auch wenn du deinen Nebenjob nur während der Semesterferien ausübst, gilst du natürlich als ordentlicher Student. Und auch, wenn du deinen Nebenjob in die Zeit nach den Vorlesungen und Seminaren – also abends, nachts und an freien Tagen – verlegst, bist du ein “ordentlicher Student”. 

Ein “ordentlicher Student” zu sein, hat also echte Vorteile. Du bist in der Krankenversicherung, in der Pflege- und in der Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Lediglich in der Rentenversicherung bist du beitragspflichtig. Deine Einkünfte aus deinem Nebenjob werden in Hinblick auf deine Steuerklasse berechnet. Sofern du unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (für Ledige 9.168 Euro in 2019, für Verheiratete das Doppelte) bleibst, bekommst du die abgeführte Lohnsteuer mit deiner Einkommensteuererklärung zurück. 

 

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