NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Das Gehalt durch eine Nebentätigkeit aufzufrischen hört sich für viele Mitarbeiter verlockend an. Zusätzliche Einkünfte sind zwar erlaubt, dennoch müssen einige Regelungen beachtet werden. Der folgende Ratgeber fasst die grundlegenden Faktoren einer Nebentätigkeit zusammen. Darüber hinaus wird Arbeitgebern eine Hilfestellung geboten, die den Verdacht hegen, dass ein oder mehrere Mitarbeiter trotz Verbotes im Arbeitsvertrag einer weiteren Beschäftigung nachgehen.
Im Allgemeinen handelt es sich bei einem Nebenberuf um eine Tätigkeit, die zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, allerdings geht die Ausübung stets mit gesetzlichen Regelungen einher, die vom Arbeitnehmer beachtet werden müssen.

 

Nebentätigkeit

 

Voll- und Teilzeit

Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich bei Voll- als auch bei Teilzeit möglich. Dennoch sind vom Gesetz die maximalen Arbeitszeiten einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden. Besonderes Augenmerk muss hierbei auf die elfstündige Ruhezeit gelegt werden. Wird diese unterschritten, hat der Hauptarbeitgeber das Recht, die Nebentätigkeit des Mitarbeiters zu beschränken, oder sogar zu kündigen.

Arbeiten in der Elternzeit

Eine Beschäftigung beim Hauptarbeitgeber bis zu 30 Stunden ist erlaubt, es muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Nebenjobs oder selbstständige Arbeit sind ebenfalls möglich, können aber vom Hauptarbeitgeber abgelehnt werden.

Nebenverdienst als Rentner

Auch Rentner haben die Möglichkeit, einen Nebenjob auszuüben. Wird Altersrente bezogen und wurde zusätzlich die Regelaltersgrenze überschritten, ist es erlaubt, ohne Abzüge hinzuzuverdienen. Ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, dürfen Rentner bis zu 450 Euro hinzuverdienen.

Gesetzliche Regelungen einer Nebentätigkeit

 

Nebentätigkeit

 

Gesetzliche Regelungen einer Nebentätigkeit

Folgende Faktoren müssen bei einem Nebenverdienst beachtet werden:

  • Höhe des Verdienstes
  • Arbeit im Urlaub oder bei Arbeitsunfähigkeit
  • Wochenarbeitszeit
  • Grad des Einflusses auf die Haupttätigkeit
  • Nebentätigkeit bei Konkurrenz

Wie viel Arbeitnehmer hinzuverdienen ist im Regelfall nicht beschränkt. Wird allerdings ein Minijob ausgeübt, sollten Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro hinzuverdienen, um steuerfrei zu bleiben. Handelt es sich um keinen Minijob, ist es notwendig, die Einkünfte zu versteuern.
Der Urlaub gilt ausschließlich der Erholung des Arbeitnehmers. Die ausgeübte Nebentätigkeit darf daher die Erholung unter keinen Umständen einschränken oder behindern.
Die Arbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz bestimmt und darf daher die täglichen zehn Stunden nicht überschreiten.
Beeinflusst der Nebenjob die Haupttätigkeit, ist es notwendig, den Hauptarbeitgeber aufzuklären. Anschließend kann dieser prüfen, ob eine Beeinträchtigung seiner Interessen vorhanden ist oder nicht. Kommt es zu einer negativen Schlussfolgerung und der Arbeitnehmer sucht kein aufklärendes Gespräch, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter im schlimmsten Fall dazu auffordern, die Nebentätigkeit zu beenden.
Insbesondere Tätigkeiten in einem Konkurrenzbetrieb sind ein heikles Thema. Sind sich Arbeitgeber sicher, dass einer ihrer Mitarbeiter zusätzlich noch bei der Konkurrenz tätig ist, können Detekteien eingeschaltet werden. Ein solcher Nebenverdienst schadet nicht nur dem Unternehmen, sondern kann in den schlimmsten Fällen sogar zu einem Umsatzdefizit führen. Sprich, der Firmenchef muss Mitarbeiter entlassen.
Gibt es für diesen Nebenverdienst keine Genehmigung, fällt diese Tätigkeit in den Bereich der Schwarzarbeit und diese ist in Deutschland strafbar. Leugnet der Mitarbeiter zugleich diese Anschuldigung, helfen Detektive bei einer sachgerechten und rechtskonformen Aufdeckung der Tätigkeit. Die Detektei Frankfurt-Main ist für den Raum Frankfurt zuständig und in solchen Anliegen der ideale Ansprechpartner.
Private Ermittler helfen, den Sachverhalt aufzuklären sowie zu dokumentieren. Darüber hinaus werden die notwendigen Beweise geliefert, um den Mitarbeiter entweder zu entkräften oder einen unschuldigen Mitarbeiter freizusprechen. 

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