NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Seit dem 1. Januar 2019 ist ein Gesetz zur Stärkung der Chancen auf Qualifizierungen und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung verabschiedet worden. Damit sollen beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit finanziellen Fördermitteln unterstützt werden. Somit eröffnen sich Chancen auf beiden Seiten, die es gilt in Anspruch zu nehmen.

Förderung & Chance für Arbeitnehmer

Die Bundesagentur für Arbeit fördert finanziell, bestimmte Umschulungen und Weiterbildungen für festangestellte Arbeitnehmer. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist darauf hin, dass in Zukunft viele Jobs durch die Digitalisierung verloren gehen, aber auch genauso viele geschaffen werden. Hier kommt das Qualifizierungschancengesetz ins Spiel, denn durch diesen Strukturwandel müssen die Arbeitnehmer auf die Veränderungen in der Arbeitswelt vorbereitet werden. Das neue Gesetz soll auch eine Lösung für den zunehmenden Fachkräftemangel bringen.

Qualifizierungschancengesetz

Weiterbildung & Qualifizierungsberatung

Die Arbeitnehmer bekommen das Recht, sich bei einer Arbeitsagentur über Weiterbildungen beraten zu lassen. Qualifizierung soll laut Gesetzesgründer frühzeitig einer Arbeitslosigkeit entgegenwirken.

Förderung & Chance für Arbeitgeber

Das größte Kapital in einem Unternehmen sind die qualifizierten Mitarbeiter und deswegen profitiert der Arbeitsalltag direkt von berufsspezifischen Fortbildungen. Zudem bietet das Qualifizierungschancengesetz dem Arbeitgeber die Chance, sich von anderen Unternehmen durch sein qualifiziertes Personal abzuheben.

Bei der Betriebswahl vieler Arbeitskräfte ist die angebotene professionelle Weiterbildung ihres zukünftigen Arbeitgebers, laut einer Studie der GWA, wichtiger als Karrierechancen oder Vergütungen.

Finanzielle Förderung bei der Weiterbildung

Je nach Betriebsgröße erhalten Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten während einer Weiterbildung weiter bezahlen, Lohnkostenzuschüsse. Mit diesem Qualifizierungschancengesetz werden Arbeitgeber finanziell darin unterstützt, gezielt die Kompetenzen ihrer Angestellten zu fördern.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Inhalt der Weiterbildung muss über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen werden nicht gefördert.
  • Letzte Ausbildung sollte mindestens 4 Jahre her sein (Ausnahmen möglich). Dabei sollte es sich um den Erwerb eines Berufsabschlusses, der 2 Jahre gedauert hat, handeln.
  • Letzte Genehmigung dieses Qualifizierungschancengesetzes muss 4 Jahre zurückliegen. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
  • Weiterbildung darf nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Für die Fortbildung muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger ausgewählt sein.

Höhe der Förderung

Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz & Arbeitslosenversicherung

Seit dem 1. Januar 2019 kam es zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf 2,5 Prozent. Mit dem neuen Gesetz soll es auch einfacher werden, Arbeitslosengeld als Arbeitsuchender zu beziehen. Statt 12 Monate Arbeitslosenversicherung innerhalb 24 Monate, genügen jetzt 10 Monate innerhalb der letzten 36 Monate, um Anspruch auf ALG I zu haben.

Fazit

Der strukturelle Wandel durch die laufende Digitalisierung zwingt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den Anforderungen der Zeit zu stellen. Das neue Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es beiden Seiten, sich für den zukünftigen digitalen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

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