NEBENJOB ZENTRALE RATGEBER

Was Minijobber wissen sollten

Im Rahmen der Hartz-Reformen im Jahr 2003 wurde die Minijob-Zentrale ins Leben gerufen. Sie ist eine Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Alle Nebenjobber, die ihr Geld bei einem Minijob verdienen, müssen dort gemeldet werden. Ebenso ist sie die Institution welche Pauschalsteuern, pauschale Sozialversicherungsbeiträge und alle weiteren Abgaben einzieht. Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer nichts über die Minijob-Zentrale, weil meistens der Arbeitgeber mit ihr in Kontakt tritt und alle Angelegenheiten bezüglich der geringfügigen Beschäftigungen regelt.

Doch die Minijob-Zentrale ist nicht nur eine Aufsichtsbehörde sowie Melde- und Einzugsstelle, sondern steht Arbeitnehmern wie Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Sie Informiert über alles Wissenswertes und aktuelle Neuerungen Rund um 450-Euro-Jobs, Midijobs und vielem mehr. Aber ihr Service ist deutlich umfassender: Nicht nur die wesentlichen Fragen zu Themen wie Gehalt, Urlaubsanspruch, Versicherungsschutz und Arbeitsvertrag werden angesprochen, die Behörde bietet außerdem verschiedene Tools, Newsletter und Flyer als Downloads zur Verfügung.   

Zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist die Minijob-Zentrale eine echte Errungenschaft. Ihre Vorgehensweise spart Zeit und vereinfacht die Abrechnung der Minijobs um ein Vielfaches. Denn durch ihre Einführung gibt es heute eine zentrale Anlaufstelle. Vor 2003 mussten Firmen mit mehreren Einrichtungen kommunizieren und die Minijob-Lohnabrechnung an verschiedene Behörden weiterleiten.  

Können auch Minijobber Kontakt zur Minijob-Zentrale aufnehmen?

Die Minijob-Zentrale ist nicht nur für Chefs da. Wenn du als Arbeitnehmer Fragen zu deinem Nebenjob hast, kannst du die Mitarbeiter kontaktieren. Die Servicehotline der Minijob-Zentrale ist von montags bis freitags von 7 Uhr - 17 Uhr erreichbar. Ansonsten kannst du dich auch per E-Mail, Fax oder Post an die Mitarbeiter wenden.

 

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Darfst du dich erkundigen, ob dein Arbeitgeber dich als Minijobber angemeldet hat? 

Eindeutig ja! Du kannst jederzeit bei der telefonischen Hotline nachfragen, ob dein nebenberuflicher Arbeitgeber dich als Minijobber angemeldet hat. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen Nebenjobber daran zweifeln dürfen, ob sie regulär als Minijobber registriert sind.

Ein Tipp der Minijob-Zentrale: Habe am besten die Sozialversicherungsnummer parat – dann lässt sich deine Anfrage einfach und schnell beantworten.

Bekommen Hauptarbeitgeber Infos zu deinem Status?

Für dich als Arbeitnehmer ist es also kein Problem, Infos zu deinen Anmeldestatus zu bekommen. Aber kann sich dein Hauptarbeitgeber über deinen Status erkundigen?

Wir haben nachgefragt und können dich beruhigen - die Minijob-Zentrale gibt keine Auskünfte und persönlichen Daten an deinen Vorgesetzten aus dem Hauptberuf weiter. Zum Ausschluß, dass es sich bei dem Anrufer nicht um eine andere Person handelt, werden dazu gezielte Fragen gestellt, die eigentlich nur der gemeldete Minijobber beantworten kann.

Wirst du von deinem Arbeitgeber wieder abgemeldet, wenn dein Nebenjob beendet ist?

Ja, dein Arbeitgeber muss dich zeitnah wieder abmelden. Dazu ist er verpflichtet, sobald das Arbeitsverhältnis beendet wird. Spätestens einen Monat, nachdem du kein Gehalt mehr bekommen hast, muss dein ehemaliger Chef die Abmeldung vornehmen. Falls du kurze Zeit später einen neuen Minijob übernehmen möchtest, steht dem keine Karteileiche mehr im Wege.

Wenn du dich selbst mal auf der Website der Minijob-Zentrale umschauen möchtest, kannst du das hier.

Falls du eher auf der Suche nach einen Minijob bist, sollte die Jobbörse der NebenJob Zentrale dein Weg sein.

 

 

 

 

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